Verfasst von:
Paul am
21.04.2010 14:34
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THEMA: Einkünfte aus einer Selbständige tätigkeit.. |
Hallo..
Ich bin als Arbeiter im Angestelltenverhältnis und hatte zusätlich, Einkunfte in einer Höhe von insgesamt Euro 610.- für 2009/2010 aus einer Selbstständige - Tätigkeit als Betreuer bzw. als Masseuer beim einem Fußball - Verein.
Meine Frage wäre.. muß ich den oben gennanten Betrag in meiner Arbeitnehmerveranlangung für 2009 anführen (b.Einkünfte aus e.Selbsttändige - Tätigkeit) ? Ab welchem Betrag muß ich es beim Finanzamt bekannt geben ?
Vielen Dank im voraus für etwaige Antworten !!
mit freundliche Grüße Paul |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
26.04.2010 14:38
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THEMA: Einkünfte aus einer Selbständige tätigkeit.. |
Lieber Herr Paul,
Sie müssen ab der Veranlagungsgrenze (EUR 730,-- ) eine Erklärung abgeben. Also in Ihrem Fall wäre das nicht erforderlich. Bewahren Sie aber für Nachfragen bitte alle Unterlagen 7 Jahre lang auf und falls das Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung senden sollte, dann MÜSSEN sie darauf antworten und eine Erklärung mit Angabe dieses Betrages durchführen - allerdings ist dieser dann wieder steuerfrei.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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