Verfasst von:
birgit am
22.04.2010 08:11
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THEMA: Gewinnausschüttung GmbH |
Liebes Forum!
Wenn der Gewinn einer GmbH an die Gesellschafter ausgeschüttet wird und das Gesellschafter-Verrechnungskonto einen negativen Saldo aufweist, darf dann diese natürlich der KESt unterworfene Ausschüttung zur Abdeckung des Verrechnungskontos verwendet werden?
Danke für Antworten im Voraus! Birgit
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Verfasst von:
Georg am
22.04.2010 09:41
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Verfasst von:
birgit am
22.04.2010 12:11
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
26.04.2010 14:41
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THEMA: Gewinnausschüttung GmbH |
Liebe Frau Birgit,
Ein Gewinn kann nicht ohne weiteres ausgeschüttet werden. Dazu ist eben im Vorfeld die Frage zu klären, ob es sich bei den Gewinnen um ausschüttungsfähige Gewinne handelt.
Wenn dem so ist, dann kann dieser - NACH Abzug der KEST! - zur Abdeckung eines Verrechnungskontos verwendet werden. Dies gilt aber eben auch als Ausschüttung und ist daher KEST-pflichtig und meldepflichtig.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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