Verfasst von:
mike am
22.04.2010 13:39
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THEMA: wenn man Eintritt verlangt für Performance - rechtliche Lage? |
Hallo! (ich bin in Österreich) Wir sind ein paar Dichter auf der
Bühne die öfters in Wirtshäusern performen, mit freiem Eintritt aber
freien Spenden. Wenn wir jetzt 3eur Eintritt verlangen ist dass wohl
rechtlich eine andere Sache und wir müssen uns wohl wo anmelden oder
so? Ich kann wohl nicht einfach Eintritt verlangen, dass muss ich
wem sagen, oder?
Ich bin schon als selbstständig gemeldet als
Performer.
lieben Gruß, lieben Dank für Hilfe! mike |
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Verfasst von:
Michael K. am
23.04.2010 13:25
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THEMA: RE: wenn man Eintritt verlangt für Performance - rechtliche Lage? |
Hallo, ich bin vom Fach und beschreibe mal wie sowas abläuft.
1. Man betreibt ein Gewerbe für dass man keinen Gewerbeschein braucht.
2. Man verlangt 3 Euro Eintritt, was zu versteuern ist, richtet sich nach dem Umsatz.
3. Es ist für jede künstlerische Aktivität AKM Fällig und das hängt davon ab ob es eine Tanzfläche gibt, vie viele Tanzen können, ob es eine Disco ist und so weiter ........
AKM bezahlt der Veranstalter und der Künstler bekommt, sofern Mitglied bei der AKM Austromechana Tantiemen. Sprich er bekommt Geld vom veranstalter. Ist man das selbst, gibt es nichts anzuzeigen, außer den Gewinn. Fraglich bleibt die Künstlersteuer, da ich nicht sagen kann wer performed und wie jeder veranlagt wird.
Grundsätzlich würde ich das Kassieren und die AKM dem veranstalter überlassen, dann die Veranstaltung bei der AKM Anzeigen (also bekanntgeben), das Geld vom Veranstalter mit einer Honorarnote für die Performanze verlangen und heimfahren. Ist es über 730 Euro muss es auch beim FA angezeigt werden. Ist der Betrag im Jahr über ca. 4300 Euro, wird auch der volle SVA Betrag fällig.
Kostenlos ist btw. immer kostenlos, aber ich würde für jede Veranstaltung eine Anzeige bei der AKM machen. die haben da Formulare wo man relevante Daten eingeben kann, dann gibt es nämlich wenigstens von der AKM Geld.
Künstlersteuer ist 25% - Es kommt auch darauf an wo man auftritt. In der Regel hat man vom FA eine Bestätigung für künstlerische Darbietungen in dem bestätigt wird, dass ich die Steuer im Land X abführe. Das braucht man wenn man als Österreicher in Deutschland aktiv ist. Das FA verlangt dass bei bei einer Prüfung!
Weitere Infos findet man alles bei der Austromechana, IFPI, LSG Österreich und beim Finanzamt. LG und viel Erfolg Michael |
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Verfasst von:
mike am
24.04.2010 21:16
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Verfasst von:
Michael K. am
25.04.2010 19:36
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THEMA: RE: wenn man Eintritt verlangt für Performance - rechtliche Lage? |
Hallo, gerne beantworte ich weitere Fragen zu allen Themen rund um gema, AKM, Rechte etc... Das Thema ist so schwer dass ich meinem Steuerberater ein Buch kaufen musste und auch der FA Prüfer hatte keinen Plan und musste nachlesen. Umso wichtiger ist es informiert zu sein.
Lieben Grüße Michael |
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Verfasst von:
Marina K. am
21.08.2010 17:05
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THEMA: Eintritt für Stand Up Comedy in einer kleinen Kneipe mit Imbiss? |
Hallo, ist zwar nicht das selbe Thema aber geht auch um Eintrittsgelder ;)
wir sind 26 Jungunternehmer und haben vor in München ein paar Events zu starten. Jetzt weiss ich nicht ob ich ne genehmigung von der stadt brauche wenn ich eintritt verlangen möchte. pro person 8€ der übliche comedysatz in münchen. dazu gibt es in der lokalität natürlich essen und trinken zu bestellen. wenn ja wo hole ich diese ein? lg und danke im vorraus lg Marina K.
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Verfasst von:
MarinaK. am
21.08.2010 17:08
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THEMA: Stand up comedy part 2 |
Dann möchten wir auch gerne wissen ob ich da hier Künstler auftreten auch eine gesonderte gebühr zahlen muss? es ist ein Zauberer dabei und 2 comedians, lg Marina und T aus München
achja und wir sind nicht zu 26zigst sondern wir sind 26. Jahre alt..weil ichs grad gelesen hab ;)
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