Verfasst von:
Irene Rafetseder am
23.04.2010 12:42
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THEMA: Steuerreform 2009 |
Hallo!
Ich beschäftige mich mit der Steuerreform 2009. Mir ist aber nicht ganz klar, wie man auf die steuerliche Entlastung beim Kinderfreibetrag und bei den Kinderbetreuungskosten kommt. Könnten Sie mir bitte helfen?!
Ich habe im Internet gefunden, dass die jährliche Entlastung beim Kinderfreibetrag bei einem Monatsbrutto von 1.400/1.800/2.000/2.400 80 Euro, bei 3.400 95 Euro und bei 6.400 110 Euro ist. 80 Euro sind 36,5 % (= Grenzsteuersatz) von 220 und 110 sind 50 % von 220. Aber wo sind die Grenzen und wie kommt man auf die 95 Euro!?
Bei den Kinderbetreuungskosten ist es dasselbe... Die jährliche Entlastung ist bei einem Monatsbrutto von 1.400 394 Euro, bei 1.800/2.000/2.400 840 Euro, bei 3.400 994 Euro und bei 6.400 1.150 Euro. Auch hier sind 36,5 % 840 Euro und 50 % 1.150 Euro.
Ich bedanke mich für Ihre Hilfe!
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Verfasst von:
dermuch am
25.04.2010 16:18
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THEMA: Steuerreform 2009 |
aha
also planke theorie. es gibt dafür auf der bmf seite einen rechner - da können sie das ausprobieren. da es in ö eine staffelung der steuer gibt, spart man in den seltensten fällen genau die hälfte des zuletzt schlagend werdenen steuersatzes. dh. wenn sie mit dem kinderfreibetrag oder den kbk nach unten drücken, werden sie gemischte sätze herausbekommen.
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