Verfasst von:
Thomas Müllner am
26.04.2010 10:01
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Verfasst von:
Thomas Muellner am
26.04.2010 10:06
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THEMA: Kleinunternehmerregelung |
Mich würde interessieren ob der Verkauf von z.B. Computern sich gleich auf die Umsätze auswirkt wie z.B. eine Dienstleistung (Beratung etc.).
Dadurch würde der Dienstleister ja deutlich bevorzugt, da der Umsatz zieml. genau dem Gewinn entspricht, der Verkäufer der jedoch viell. € 100 auf einen Computer aufschlägt hat dann bei einem evtl. Umsatz von z.B. € 700 (100€ Gewinn, 600€ Anschaffung) im Vergleich zur Beratertätigkeit z.B. Umsatz € 700 (€ 700 Gewinn), mal die ganzen Nebenkosten die der Verkäufer auch hat ausser Acht gelassen.
Danke schon mal für die Aufklärung sollte ich falsch liegen.
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
26.04.2010 14:52
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THEMA: Kleinunternehmerregelung |
Lieber Herr Müllner,
nun, den Vergleich kann ich so nicht ziehen, denn während Sie in einer Stunde 1000 Computer verkaufen können kann ein Dienstleister immer nur 1 Stunde in einer Stunde verkaufen <smile>.
Aber Umsatz ist und bleibt Umsatz - egal womit dieser erwirtschaftet wird. Und Gewinn ist immer Einnahmen/Umsatz abzüglich sämtlicher Ausgaben/Aufwände (je nach Gewinnermittlungsart).
Steuer wird ja letztlich für den Gewinn bezahlt und nicht nach Umsatz (bzw. die Umsatzsteuer wird ja nur als Durchlaufer vom Kunden an das Finanzamt weitergereicht).
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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Verfasst von:
Thomas Muellner am
29.04.2010 14:00
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