Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Thomas Müllner am 26.04.2010 10:01
 


THEMA:  Kleinunternehmerregelung
Verfasst von: Thomas Muellner am 26.04.2010 10:06
 


THEMA:  Kleinunternehmerregelung
Mich würde interessieren ob der Verkauf von z.B. Computern sich gleich auf die Umsätze auswirkt wie z.B. eine Dienstleistung (Beratung etc.).

Dadurch würde der Dienstleister ja deutlich bevorzugt, da der Umsatz zieml. genau dem Gewinn entspricht, der Verkäufer der jedoch viell. € 100 auf einen Computer aufschlägt hat dann bei einem evtl. Umsatz von z.B. € 700 (100€ Gewinn, 600€ Anschaffung) im Vergleich zur Beratertätigkeit z.B. Umsatz € 700 (€ 700 Gewinn), mal die ganzen Nebenkosten die der Verkäufer auch hat ausser Acht gelassen.

Danke schon mal für die Aufklärung sollte ich falsch liegen.
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 26.04.2010 14:52
 


THEMA:  Kleinunternehmerregelung
Lieber Herr Müllner,

nun, den Vergleich kann ich so nicht ziehen, denn während Sie in einer Stunde 1000 Computer verkaufen können kann ein Dienstleister immer nur 1 Stunde in einer Stunde verkaufen <smile>.

Aber Umsatz ist und bleibt Umsatz - egal womit dieser erwirtschaftet wird.
Und Gewinn ist immer Einnahmen/Umsatz abzüglich sämtlicher Ausgaben/Aufwände (je nach Gewinnermittlungsart).

Steuer wird ja letztlich für den Gewinn bezahlt und nicht nach Umsatz (bzw. die Umsatzsteuer wird ja nur als Durchlaufer vom Kunden an das Finanzamt weitergereicht).

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
Verfasst von: Thomas Muellner am 29.04.2010 14:00
 


THEMA:  Kleinunternehmerregelung
Danke für die Hilfe.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.235 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.