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Verfasst von: gast am 27.04.2010 02:00
 


THEMA:  Lohnvorauszahlung
Ich habe vor einen Angestellten Teilzeit einzustellen und wäre bereit ihm aufgrund seiner mir nutzenden Qualifikationen Lohn bereits im Voraus zu bezahlen.

Wieviel kann ich Voraus zahlen?
Und wie geht es dann mit der Abrechnung? Kriegt er dann einfach ein halbes Jahr Nichts? Oder muss eine Mindestauszahlung angeführt werden?

Danke

Naomi
Verfasst von: Administrator am 27.04.2010 11:00
 


THEMA:  RE: Lohnvorauszahlung
Sehr geehrte Frau Naomi,

Sie können dazu unser Anfragesystem verwenden. Ihre Anfrage wird dann an Steuerberater gesendet.

Mit freundlichen Grüßen
Das Steuerberater.com Team
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 29.04.2010 15:27
 


THEMA:  Lohnvorauszahlung
Lieber Gast,

Wenn Sie einem Angestellten das Geld im Voraus zahlen (warum auch immer????), dann müssen Sie im Zeitpunkt des Zuflusses (!) Lohnsteuer dafür abführen und auch andere Lohnnebekosten bezahlen, ausgenommen Sozialversicherung, denn die ist erst nach Anspruch fällig, es sei denn, Sie vereinbaren den Anspruch auf diese Zahlung vertraglich, sodass der Anspruch auch zu diesem Zeitpunkt entsteht.

Sie tragen aber dann das volle Risiko, dass der Dienstnehmer sich entweder nicht bewährt oder dass er vorher austritt.

Ich würde daher eher empfehlen, dass Sie ein Akonto für spätere Dienstleistungen bezahlen oder noch idealer, um die Lohnsteuerpflicht gleich vom vollen Betrag sicher aus zu schließen, einen Gehaltsvorschuss in Darlehensform zu vereinbaren. Nachteil ist, dass ein solcher schriftlicher Vertrag Gebühren auslöst.

Wenn Sie aber z.B. immer das kommende Monat - und nur dieses - im Voraus bezahlen, dann können Sie z.B. vereinbaren grundsätzlich den Lohnzeitraum immer im Vorab zu zahlen - wie z.B. bei Beamten üblich war/ist. Dann haben Sie ganz normale Lohnperioden mit normalen Abgaben, nur eben die Auszahlung am Beginn der Periode.

mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at

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