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Verfasst von: Carmen am 27.04.2010 09:14
 


THEMA:  Weiterbildung als Selbstständiger
Ich bin gerade dabei eine Werbeagentur anzumelden. Ich möchte mich aber noch weiter bilden um fachlich noch besser zu sein. Kann ich Kurse,... die ich besuche in meine Buchhaltung nehmen? Oder auch Kurse die ich einem Mitarbeiter zahle?
Verfasst von: Ludwig Engler am 29.04.2010 04:36
 


THEMA:  RE: Weiterbildung als Selbstständiger

Hi,
ja natürlich geht das. Vorweg viel Glück, denn irgendwie macht grad jeder gestrandete eine Werbeagentur auf, von denen es millionen gibt die alle besser sind. Hoffe Sie können davon Leben. (Mind. Gewinn 26.000 Euro im Jahr) sonst macht es keinen Sinn.

Ich hoffe Sie sind schon vorrinformiert was auf Sie an Steuern, SVA Beiträge etc. zukommen wird? Wenn nicht, würde ich mir vor der Gründung Rat bei einem Steuerberater holen, denn dass kann alles böse und vor allem wenn auch noch eigenkapital fehlt, ins Auge gehen.

BG LE

Verfasst von: Carmen am 29.04.2010 08:44
 


THEMA:  Weiterbildung als Selbstständiger
Lieber Herr Engler!

Danke für den Hinweis!
Ja ich weiß,dass es jede Menge Werbeagenturen gibt.
Ich ich habe das Glück eine fixe und gute Anstellung zu haben und mache das nur weil ich es gerne mache.
Jetzt gestalte ich für Freunde unentgeltlich. Habe aber trotzdem Ausgaben.
Wenn ich anmelde kann ich meinem Hobby offiziell nachgehen und annehmen was ich will und vor allem meine Ausgaben absetzen.
Ich gehöre also auf keinen Fall zu dengestrandeten die nicht wissen was sie tun.
Im Gegenteil.

LG
Carmen
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 29.04.2010 15:36
 


THEMA:  Weiterbildung als Selbstständiger
Liebe Carmen,

Sie können sowohl von sich als auch von Mitarbeitern die Weiterbildungskosten in die Buchhaltung nehmen. Probleme damit kann es bei Ihren eigenen Weiterbildungen nur geben, wenn diese "allgemeinbildende" Maßnahmen sind, wie z.B. Kommunikaitonstraining, Konflikttraining, NLP, ....

Bei Mitarbeitern ist auch - außer im familiären Naheverhältnis - auch die Persönlichkeitsbildung weitestgehend absetzbar.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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