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Verfasst von: Franjo Grivic am 29.04.2010 11:38
 


THEMA:  Lohnsteuerjahresausgleich in Deutschland
Ich arbeite fast jedes Jahr mehrere Monate in Deutschland (mein Hauptwohnsitz ist in Kroatien).
Bisher habe ich in Deutschland keine Steuererklärung gemacht. Jetz habe ich gehört, ich könnte dort eine Steuererstattung bekommen. Welche Voraussetzungen muß ich dazu erfüllen?
Verfasst von: DEX GmbH WPG am 29.04.2010 12:27
 


THEMA:  RE: Lohnsteuerjahresausgleich in Deutschland
Für Arbeitnehmer, die nur einen Teil des Kalenderjahres in Deutschland nichtselbständig tätig waren, bestehen gute Aussichten auf eine Erstattung von Einkommensteuer, da sich der Grundfreibetrag - wie auch andere Freibeträge - auf das ganze Jahr bezieht und der Arbeitgeber diese Vergünstigungen in den Lohnsteuertabellen nur anteilig (monatlich) berücksichtigen darf.
Was die Antragsfrist für den "Lohnsteuerjahresaugleich" - der inzwischen Antragsveranlagung heißt - betrifft, hat der BFH erst neulich entschieden, dass Anträge noch rückwirkend bis einschließlich zum Kalenderjahr 2003 gestellt werden können, wenn nicht bereits über solche Anträge entschieden worden ist.

Reinhold Kuffer
WP/StB
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