Verfasst von:
Gruber Hannes am
29.04.2010 18:09
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THEMA: Autoleasing als Unternehmer |
Hallo,
ich will mir für mein Unternehmen ein Auto "leasen" und zu 100% beruflich nutzen.
1.) Kann ich da den gesamten Leasingbetrag absetzen? 2.) und gibt es da nur spezielle Automarken oder Klassen die man als Unternehmer leasen darf oder ist das egal?
Danke Hannes
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Verfasst von:
Michael am
30.04.2010 10:24
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THEMA: RE: Autoleasing als Unternehmer |
Hallo, hab selbst den Fall.
Ichhabe mir ein neues Auto geleased und es aber nur zu 70% in den Betrieb eingebracht. Leasingbetrag abgesetzt, Versicherung abgesetzt und auch was dahinten dran hängt, wie z.B.: Benzin, Öl.... abgesetzt. Ist bei 100% Nutzung natürlich super für den Betrieb weil jeden Monat etwas zum Abschreiben da ist und sich nicht ein großer Posten ergibt, der dann über viele Jahre abgeschrieben erden muss.
Menschen fälschen dann die Bücher gerne. Spätestens dann wenn das FA kommt und die Benzinrechnungen mit den gefahrenen KM berchnet, kommen sie schnell drauf. Dann gibts nichts zum absetzen und eine Strafe. Deshalb.....
Nachweispflicht: Er muss natlos belegt werden dass ds Auto wirklich zu 100% für den Betrieb verwendet wird. Privat mal eben einkaufen fahren ist da nicht drin. Das Fahrtenbuch muss pikobello aussehen, denn bei 100% schaut das FA ganz genau. Sobald was privat gefahren wirdm, ist es NICHT mehr 100% in der Firma.
Am Ende des Jahres sieht man dann anhand des KM Buches wie viel wirklich geschäftlich war oder privat.
Was man sich kauft ist egal. Wenn man es sich leisten kann. Da würd ich mir gleich den Audi R6 holen :o)
Bitte auch immer einen Steuerberater kontaktieren. Angaben können so abweichend sein und sich immer verändern. Es ist ja eine Firma und da geht es mal so und dann wieder mal so.
LG Michael |
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Verfasst von:
Gruber Hannes am
30.04.2010 10:34
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THEMA: Autoleasing als Unternehmer |
Hab irgendwo gelesen, dass man nur spezielle Automarken zum Leasen nehmen kann, welche auch Vorsteuerabzugsberechtigt sind.
was hat es damint auf sich? was passiert wenn ich mir eine andere Marke nehme?
lg, hannes
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
04.05.2010 16:10
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THEMA: Autoleasing als Unternehmer |
Lieber Herr Gruber,
Wenn Sie ein Auto nehmen, das von Finanzamt als vorsteuerberechtigt gelistet wird (siehe Liste auf www.bmf.gv.at ) und sie dieses eben betrieblich nutzen, dann können Sie anfallende Vorsteuern für Anschaffung (Leasingrate) Benzin, Serivce, ... geltend machen.
Falls es das nicht ist, wir die Vorsteuer zu einem laufenden Betriebsaufwand.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at |
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