Verfasst von:
Herbert am
30.04.2010 07:58
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THEMA: Wie berechnet sich die Umsatz-Besteuerung? |
Ich verstehe folgendes nicht ganz. Es gibt ja 2 Varianten für einen Unternehmer, Kleinunternehmerregelung (bis 30k), nicht Vorsteuerabzugsberechtigt, aber darf auch keine UsT auf der Rechnung ausweisen, so weit alles verstanden.
Bei der "normalen" Variante mit VSt - Abzug holt man sich die VSt vom FA zurück, führt jedoch auch die USt des Kunden an das FA ab. Auch verstanden.
Aber was ist wenn ich jetzt z.B. einen USB Stick für € 10 Netto (12 Brutto) kaufe, dann kann ich mir € 2 VSt zurückholen, dem Kunden schlage ich Hausnummer € 5 drauf, also verkaufe ich ihn für € 15 Netto (18 Brutto) weiter. Bedeutet das ich kann mir in diesem Fall nur € 2 zurückholen, muss jedoch € 3 abführen?
In diesem Fall wäre doch die Kleinunternehmerregelung ohne VSt-Abzugsberechtigung sinnvoller?
Oder darf ich dann bei der Berechnung meinen Gewinnaufschlag abziehen, also sprich immer den Einkaufswert als Berechnungsgrundlage nehmen?
Danke schon mal für die Hilfe
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Verfasst von:
Herbert am
30.04.2010 08:07
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THEMA: Wie berechnet sich die Umsatz-Besteuerung? |
Ich verstehe übrigens dass die USt vom Kunden gezahlt und nur von mir abgeführt wird.
Variante "umsatzsteuerpflicht" Aber was ist wenn ich jetzt z.B. einen USB Stick für € 10 Netto (12
Brutto) kaufe, dann kann ich mir € 2 VSt zurückholen, dem Kunden schlage
ich Hausnummer € 5 drauf, also verkaufe ich ihn für € 15 Netto (18
Brutto) weiter. Bedeutet das ich kann mir in diesem Fall nur € 2
zurückholen, muss jedoch € 3 abführen?
bei Bruttoverkaufspr. von € 18 Gewinnaufschlag: € 5 + VSt: € 2 = € 7 Gewinn
Variante "umsatzsteuerbefreit"
USB Stick für € 10 Netto (12 Brutto) einkauf, keine VSt zurückzuholen. USB Stick Verkauf für € 18 "ohne USt"
Gewinn: € 6
Also bleibt bei der steuerpflichtigen Variante mehr für mich über wenn ich bei einem Unternehmen einkaufe und an einen Privaten verkaufe?
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Verfasst von:
Tomtom am
30.04.2010 10:16
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THEMA: RE: Wie berechnet sich die Umsatz-Besteuerung? |
Hallo! Welches Gewerbe ist angemeldet? Wieviel ist der Gewinn im Jahr (z.b.: Reingewinn über 11.000 Euro) Wie hoch sind die betrieblichen Ausgaben? usw....
Hier etwas pauschal anzugeben was Gewinn ist und was nicht weiß man nach einer Bilanz und nicht vorher.
Die UST Befreiung als Kleingewerbetreibender ist was ganz andres.
Die Rechenbeispiele sind halt falsch da sie sich auf ein Produkt beziehen, nicht aber das ganze Jahr einschließen! Das ist bei solchen Berechnungen wichtig.
Verlangt man UST, ist sie auch abzuführen. Ist man befreit, darf man auch keine berechnen und muss keine abführen. Damit arbeitet man dann mit Nettozahlen. Btw. sollte man Bruttozahlen als Selbstständiger ohnehin vergessen, denn unterm strich steht immer NETTO!
Also Einkauf: 10 Euro/netto (Auch wenn da UST bezahlt wurde (12 euro). 2 Euro Die bekommt man ja wieder) verkauf: 15 Euro/netto (mit Vermerk des § zur Umsatzsteuerbefreiung) Ergibt: 5 Euro/ netto (Gewinn und dass nur vielleicht!)
Jetzt habe ich hab dafür telefonieren müssen um Ihn zu bestellen und das Telefonat hat mich netto 1,50 gekostet. So schaut der Gewinn schon wieder ganz anders aus, da ich die 1,5 Euro ja absetzen kann. Das Bedeutet dass bei der Anschaffung des Produkts zusätliche Kosten angefallen sind. Es kostete also nicht 10 Euro, sondern 11,50!!
Rechnungen mit Gewinn und Verlust kann man nur über ein Geschäftsjahr oder aber maximal über ein Quartal schätzen. Erst dann sieht man ob es sich in Richtung Verlust, oder in Richtung Gewinn bewegt.
Grüße Tom
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Verfasst von:
dermuch am
03.05.2010 09:45
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THEMA: Wie berechnet sich die Umsatz-Besteuerung? |
denkfehler!!! wenn sie vst. abzugsberechtigt sind, haben sie ja nicht 2 euro mehr gewinn, sondern 2 euro weniger kosten. sie vermischen in ihrer rechnung die werte (abgesehen davon, dass die rechnung mit einem usb-stick für 10 euro etwas unsinnig ist, fürs jahresergebnis)
also vst.abzugsberechtigt:
einkauf 10 euro -> 2 euro vst - wird bezahlt, bekommen sie vom fa zurück - nullsummenspiel verkauf 15 euro -> 3 euro ust - wird vom kunden bezahlt, geben sie ans finanzamt weiter - ebenfalls nullsummenspiel gewinn 5 euro
ohne vst.abzugsberechtigung: einkauf 12 euro verkauf 18 euro gewinn 6 euro
bei beiden varianten können noch allfällige kosten den gewinn schmälern. allerdings ist das die reine theorie, denn der preis orientiert sich am markt und für kunden die vst. abzugsberechtigt sind, ist variante a billiger.
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