Verfasst von:
Peterson am
30.04.2010 09:09
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THEMA: Pendlerpauschale oder Doppelte Haushaltsführung ? |
Guten Tag.
Ich war letzte 14 Monate Arbeitsuchend. Jetzt habe ich ein Angebot bekommen, leider ist die Arbeitsstätte 120 Km v. Wohnsitz (Eigenheim) entfernt. Da ich schon fast 50 bin und schwer am Arbeitsmarkt vermittelbar, habe ich vor diese Angebot anzunehmen. Eine tägliche Heimfahrt möchte ich aus Entfernungsgrund vermeiden und ein Zimmer od. kleine Wohnung vor Ort mieten. Google Map bietet mir folgende Reiserouten:
120 Km und 1 Std. 31 min. /Autobahn/Schnellstraße 148 Km und 1 Std. 33 min. /Autobahn/Schnellstraße 112 Km und 1 Std. 42min. /Autobahn/ Bundesstraße 102 Km und 2 Std. 15 min - nur Landstraßen
Kann ich, unter Entfernung und Fahrzeit Berücksichtigung wie oben, Kosten für Doppelter Haushaltführung geltend machen oder ist die Entfernung noch zumutbar ?.Am Wohnort in Eigenheim bleibt berufstätige Ehefrau mit 1400 Netto. Keine Kinder mehr im Haus. Mein zukünftige Gehalt ca. 3000 Netto. Wann mache ich die Kosten geltend - erst bei Lohnsteuerjahresausgleich ?. Und noch was. Falls Zimmer/Wohnung welche ich gemietet habe in Entfernung zB. 22 Km v. Arbeitstäte ist, kann ich für diese Strecke gleichzeitig eine Pendlerpauschale geltend machen ?.Fahre ja doch täglich die Strecke. Ich habe keine klare Regelung gefunden. Liegt Anerkennung was "zumutbar" ist bei Finanzbeamten ?. Kann ich vor Arbeitsantritt Finanzamt Entscheidung erhalten ?. Falls ich erst bei Arbeitnehmerveranlagung die DHS angebe und die abgewiesen wird, ist noch möglich die PP für die 120 Km Strecke beantragen ?. In Wirklichkeit habe ja ein ganze Jahr dort gewohnt und keine tägliche Heimfahrten getätigt außer am Wochenende. Falls ich auf die gestellten Fragen ein Antwort bekomme wird mir das helfen v. Anfang an richtig zu handeln. Bedanke mich voraus. Peterson
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Verfasst von:
Thomas Ader am
30.04.2010 12:26
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THEMA: RE: Pendlerpauschale oder Doppelte Haushaltsführung ? |
Sehr geehrter Herr Peterson,
selbstverständlich ist diese Strecke zumutbar und sie wird nach den öffentlichen Verkehrsmitteln berechnet. Da können Sie Google nicht verwenden. Sie nehmen also zb.: den Bus, den Zug, den Bus und nochmal den Bus. Das gibt ein weit längere Strecke als Ihnen das Google sagt und dass ist auch gut so.
Auf der Website des FA gibt es ein Formular wo Sie genau diese Daten eintragen können. Sie erhalten dementsprechend ein großes Kilometergeld auf Ihr Gehalt. Die Fahrtzeiten müssen auch angegeben werden. Sie können die öffentlichen Verkehrsbetriebe nach einer Fahrtzeitberechnung fragen.
Ob Sie die Strecke dann mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren oder mit dem Auto, ist egal.
Problematischer ist es mit der Wohnung. Wenn Sie im Ort der Arbeitsstätte wohnen und da nur 1x hin und 1x weg fahren, wird Ihnen wohl kaum ein Kilometergeld bezahlt werden.
Das bedeutet schlichtweg: Sie haben sich eine zweite Wohnung gemietet um näher am Arbeitsplatz zu sein und NICH .. ich habe mir die Wohnung gemietet weil ich nicht so weit fahren möchte. Da ziehen Sie eindeutig den Kürzeren.
Am "sichersten" ist es wenn Sie Pendeln, auch wenn dabei leider viel Zeit drauf geht.
Ich wünsche Ihnen alles Gute Thomas Ader |
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