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Verfasst von: Gerhard am 03.05.2010 12:06
 


THEMA:  Umsatzsteuervoranmeldung - Zahlung
Hallo

Wann muss man die Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen?
Ich habe folgendes gemacht.
Ausgangsrechnung Anfang Februar - Zahlungseingang 11. Februar
UVA am 14.4.2010 gemacht.
Habe nun auf die Buchungsmiteilung vom Finanzamt gewartet.
Diese habe ich heute erhalten mit dem Vermerk dass diese schon am 15.4.2010 zahlbar gewesen wäre.
Muss jetzt die Umsatzsteuer schon am 15. des 2ten Monats bezahlt werden?
Oder muss hier erstmal die UVA gemacht werden? und auf den Bescheid gewartet werden?
Ansonsten müsste ich die UVA ja schon früher machen um den Betrag zu wissen wieviel gezahlt werden muss.

Bitte um Aufklärung

mfg
Gerhard
Verfasst von: Markus am 03.05.2010 14:05
 


THEMA:  RE: Umsatzsteuervoranmeldung - Zahlung
Hallo Gerhard,

ähm wenn man ein Gewerbe hat, sollte man das aber schon wissen, oder seine Sachen beser einem Steuerberater geben.

UVA am 14.4.2010 gemacht ??? ähm bissl spät oder? Stichtag 31.3. zahlbar bis zum 14.4.
Wird eigentlich überall ganz gut beschrieben, oder eben einen Steuerberater beauftragen.

Gutes Gelingen.
Ps.: FA verlangt normalerweise Verzugszinsen wenn das öfter vorkommt!
Verfasst von: dermuch am 04.05.2010 10:52
 


THEMA:  Umsatzsteuervoranmeldung - Zahlung

zwei dinge:

sind sie E/A rechner oder bilanzierer? das macht dann einen unterschied, wenn die rechnung und die zahlung in zwei unterschiedlichen monaten sind.

die fristigkeit der uva hat sich nicht geändert. lediglich die zm muß bis zum ende des folgemonats erstellt und abgegeben werden.

@gerhard
nix ist teuerer, als kein steuerberater. in diesem sinne, lassen sie sich bitte beraten.

Verfasst von: dermuch am 04.05.2010 10:55
 


THEMA:  Umsatzsteuervoranmeldung - Zahlung
vergessen hab:

sie warten nicht bis sie eine buchungsmitteilung vom finanzamt erhalten. sie zahlen immer spätestens am 15. die zahllast ans finanzamt.
Verfasst von: Gerhard am 04.05.2010 12:04
 


THEMA:  Umsatzsteuervoranmeldung - Zahlung
Ich bin E/A Rechner.
Das mit dem 31.3. Stichtag habe ich noch nirgends gelesen.
Ich bin Jungunternehmer und habe das erste Mal Umsatzsteuer abführen müssen.
Daher die Unwissenheit. Ich habe auch vom FA folgende Info bekommen.
Betrag wäre am 15.04.2010 fällig gewesen. Frist § 210(6) 14.05.2010.

Grüße 

Ps.: Habe am Freitag einen Termin beim Steuerberater
Verfasst von: Bettina am 05.05.2010 13:54
 


THEMA:  Umsatzsteuervoranmeldung - Zahlung

Da Sie EAR sind, fallen Sie unter die Ist-Versteuerung. Das heißt Die Umsatzsteuer  ( abzgl. etwaiger VST )ist in jenem Monat zu melden, in dem Sie das Geld vom Kunden erhalten haben. In Ihrem Fall ist das der Februar.
Zweitens, Haben Sie bei der Anmeldung ihres Gewerbes beim Finanzamt angegeben, daß Sie Kleinunternehmer sind? Dann wäre die Umsatzsteuer nur Quartalsweise zu zahlen.

Fälligkeit der Umsatzsteuerzahlung 15.04.2010 im Falle einer monatlichen UVA-Meldung.

Mit freundlichen Grüssen
Bettina Wallner
selbstständige Bilanzbuchhalterin

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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