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Verfasst von: Frank am 05.05.2010 11:17
 


THEMA:  Auslandsrechnung
Guten Tag,
bin Einzelunternehmer und verrechne mit UST - hole mir also die VST vom FA zurück.

Wie sieht das aber nun mit Nächtigungskosten (Hotel) im Ausland aus? Kann man diese Rechnungen mit dem Bruttobetrag in die Ausgaben-Einnahmenrechnung hineinnehmen?

Vielen Dank für eine Info!
mfg
Frank
Verfasst von: Bettina am 05.05.2010 20:08
 


THEMA:  Auslandsrechnung
Innerhalb der EU können Sie sich die Vorsteuer ab einem Mindestbetrag von EUR 50,-- über das  Finanzonlinemodul für vorsteuerrückerstattung zurückholen. Ansonsten ist ausl. MwSt als Aufwand zu buchen und stellt eine Ausgabe dar. Grüsse
Verfasst von: Werner am 23.06.2010 06:23
 


THEMA:  Auslandsrechnung
Guten Morgen!

Wenn man etwas aus dem Ausland (zB. Deutschland) "muss" oder "kann" man sich dann die MwSt zurückholen?

Besten Dank.
Werner B.
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