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Verfasst von: Marry am 07.05.2010 14:49
 


THEMA:  Steuersituation Selbstständig und Teilzeitjob
Hallo,

meine spezielle Frage:

Seit Jän 2010 bin ich selbstständig, da dies nicht ausreicht, werde ich ab Mitte Mai zusätzlich einen Teilzeitjob (Angestellte)
annehmen.

Wie sieht dies steuerlich nun aus. Bis jetzt fiel ich unter die Steuergrenze, alleine mit den Teilzeitjob müsste ich auch noch keine Lohsteuer zahlen, aber ich gehe davon aus, dass beide Einkünfte (brutto oder netto?) zusammengeworfen werden und dann die Steuer berechnet wird?
Noch eine Frage: Wenn die o.g. Frage mit ja z ubeantworten is - , ab wann wird dann zusammengeworfen. Werden dann die 4 Monate reine Selbstständigkeit 2010 (Jän - Mitte Mai)  auch hergenommen? Oder erst mit Arbeitsbeginn? Ich hoffe, zweiteres.

Danke!
Verfasst von: dermuch am 10.05.2010 09:16
 


THEMA:  Steuersituation Selbstständig und Teilzeitjob
das finanzamt betrachtet immer das gesamte jahr - dh. jänner bis mitte mai werden natürlich herangezogen.

ein grober richtwert ist der brutto nettorechner vom bmf.gv.at - dh einfach bruttoverdienst eingeben - so erhalten sie einen circa wert.

sie können mich gerne anmailen - da ich in derselben situation bin und nicht alles hier öffentlich schreiben möchte.
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 10.05.2010 12:14
 


THEMA:  Steuersituation Selbstständig und Teilzeitjob
Liebe Marry,

Bitte beachten Sie zusätzlich das Thema Sozialversicherung:
Wenn sie mit dem Teilzeitjob versicherungspflichtig werden (also über der Geringfügigkeit sind), dann stellen Sie bitte bei der SVA einen Antrag auf "Differenzvorschreibung" unter Vorlage von einem monatlichen Nettozettel, damit Sie nicht doppel Sozialversicherung bezahlen müssen. Die SVA berücksichtigt dann in den Vorschreibungen eben auch die Nichtselbständigkeit und sieht, wie viel noch in der Mindestvorschreibung oder in der Differenzvorschreibung quartalsweise an Sie zu verrechnen bleibt.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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