Verfasst von:
Sabine am
10.05.2010 10:37
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THEMA: Sozialversicherungsbeitrag / Steuer / |
Liebes Team,
Ich begann im Sep.2009 auf Werkvertragsbasis zu arbeiten. Für 2009 fielen meines Wissens nach noch keine steuerpflichtigen Einkommen an, aber ich müsste Sozialversicherung zahlen - die Krankenkasse stellte sich etwas quer und wollte die Firma dazu bringen, mich anzustellen. Nun ist es so gelöst, das ich weiterhin auf Werkvertrag arbeite. Bekomme ich automatisch einen Bescheid der Sozialversicherung, obwohl ich für 2009 (noch) keinen Einkommenssteuerbescheid dem Finanzamt übermittelte? Oder muss ich trotzdem eine Einkommenssteuererklärung abgeben obwohl ich nicht soviel verdient habe? Bitte um Information ! Danke!
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Verfasst von:
Anja am
10.05.2010 12:21
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THEMA: Sozialversicherungsbeitrag / Steuer / |
Sobald du über die Geringfügigkeitsgrenze monatlich verdienst, bist du Sozialversicherungspflichtig. Das sind ca 17 % deines Brutto-Einkommens. Ob du das gleich zahlst oder in Summe bei der Nachforderung der Krankenkasse bleibt dir überlassen. Du kannst dir mit deiner Krankenkasse ausmachen dass du zb schon jetzt monatlich diesen Anteil einzahlst. |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
10.05.2010 12:22
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THEMA: Sozialversicherungsbeitrag / Steuer / |
Liebe Sabine,
Wenn sie sich bei der SVA angemeldet haben, dann werden diese von Ihnen Ihr Einkommen aus 2009 abfragen. D.h. Sie benötigen eine Einnahmen-Ausgabenrechnung um den Gewinn zu ermitteln. Üblicherweise ist es sehr schwierig die SVA ohne Einkommensteuerbescheid zufrieden zu stellen - daher würde ich ihnen empfehlen eine Einkommensteuererklärung zu erstellen und damit zu einem Bescheid über Ihr Einkommen zu kommen.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
10.05.2010 12:24
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THEMA: Sozialversicherungsbeitrag / Steuer / |
Liebe Anja,
Es ist ein Unterschied, ob man freier Dienstnehmer oder Werkvertragsnehmer ist. Wenn Sabine als Werkvertragsnehmer arbeitet, dann ist die bei der SVA an zu melden (bzw. muss sich dort eben selbst melden).
Damit kommt es zu keiner Zusammenrechnung der Bezüge und die Vorschreibung funktioniert überhaupt anders.
mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at |
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