Verfasst von:
markus am
14.05.2010 18:52
|
|
THEMA: Umsatzsteuervoranmeldung Einnahmen Google Checkout |
Guten Tag,
ich habe eine sehr spezielle Frage bezüglich der Umsatzsteuer.
Ich entwickle Software für das mobile Betriebssystem Google Android. Nach deren Fertigstellung lade ich Sie auf die Google Server hoch, da ich mit Google einen Vertrag habe, dass sie meine Software verbreiten dürfen. Jetzt kaufen sich Benutzer über Google meine Software und ich bekomme dann meine Einnahmen abzüglich 30 % auf mein Konto.
Einige Personen sagen, dass ganze ist nun steuerfrei, da Google ja in den USA sitzt. Andere sagen das wiederrum nicht. Wie muss ich das nun in meine UST Voranmeldung eintragen?
Meine Gesellschaftsform ist eine GesnbR
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Danke
|
|
|
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
17.05.2010 12:11
|
|
THEMA: Umsatzsteuervoranmeldung Einnahmen Google Checkout |
Lieber Markus,
Hier wird der Vertrag zu analysieren sein um zu sehen, an wen Sie Ihre Leistungen erbringen. Dort steht, wer der Leistungsempfänger ist und damit ergibt sich die Umsatzsteuerregelung.
Und wie sehen Ihre "Einnahmenbestätigungen" von Google aus? Dazu erhalten Sie sicherlich einen Beleg? Aus diesem sollte auch die umsatzsteuerliche Bezugnahme ersichtlich sein.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
|
|
|
Verfasst von:
markus am
17.05.2010 15:01
|
|
THEMA: Umsatzsteuervoranmeldung Einnahmen Google Checkout |
ein auszug aus dem vertrag sagt folgendes
Developer is responsible for determining if a Product is taxable and
the applicable tax rate for the Payment Processor to collect for each
taxing jurisdiction where Products are sold. Developer is responsible
for remitting taxes to the appropriate taxing authority.
entwickler müssen sich also selbst darum kümmern ;) hilft mir nur leider wenig weiter.
von google bekomme ich im prinzip nichts weiter als eine überweisung. beleg in dem sinne gibt es keinen.
ich kann über die web oberfläche steuersätze für verschiedene länder eingeben, dann werden meinen produkten automatisch die steuern dazugerechnet und ein käufer aus zb österreich muss 20% mehr bezahlen.
das ist aber mühselig, da ich käufer aus über 50 verschiedenen ländern habe.
|
|
|
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
19.05.2010 10:06
|
|
THEMA: Umsatzsteuervoranmeldung Einnahmen Google Checkout |
Lieber Markus,
Wenn Ihre Kunden Private sind, und Sie die Lieferschwelle in das jeweilige Land nicht überschreiten, Sie in Österreich Ust-pflichtig sind, dann verrechnen Sie IMMER 20 % Ust auf Ihre Lieferung (wenn die Lieferung innerhalb der EU erfolgt).
Nur wenn die Lieferschwelle überschritten ist, dann verrechnen Sie die Ust des Lieferlandes an den Privatkunden. ==> daher empfiehlt sich ein Umsatzkonto je Lieferland.
Geschäftskunden werden unter Angabe Ihrer UID-Nummer ohne österr. Ust sondern mit Reverse Charge verrechnet.
mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
|
|
|
|