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Verfasst von: Evelyn am 14.05.2010 23:41
 


THEMA:  Eigentumswohnung vermieten
ich habe eine Eigentumswohnung,deren Kredit ich noch abzahle. Da sich unsere Arbeitsorte verändert haben, wird es nötig, an den Arbeitsort zu ziehen und dort eine Wohnung zu mieten. Ich habe also einmal den Kredit und zum Anderen die Miete zu zahlen. Die ETW möchte ich dann vermieten. Muss ich auf die Mieteinnahmen dann Abgaben zahlen?
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 17.05.2010 12:13
 


THEMA:  Eigentumswohnung vermieten
Liebe Evelyn,

Wenn Sie die Mieteinnahmen den Ausgaben für die Wohnung gegenüberstellen und es ergibt sich daraus ein Gewinn dann ist dieser zu versteuern.

Dazu ist die Kreditrückzahlung nicht relevant sondern die Anschaffungskosten und die sich daraus ergebende Abschreibung.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at

Verfasst von: Reinhold Kuffer am 19.05.2010 12:48
 


THEMA:  RE: Eigentumswohnung vermieten
Zur Ergänzung:

Die Kreditrückzahlung ist mit ihrem Tilgungsanteil irrelevant, die in den Raten enthaltenen Znsen können Sie bei Vermietung steuerlich als Werbungskosten geltend machen.

Viel Grüße

R. Kuffer
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