Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
17.05.2010 12:17
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THEMA: Diplomarbeit und Werbungskosten |
Liebe Simone,
Wenn Sie diese Kosten als Werbungskosten geltend machen möchten, dann würde ich der Arbeitnehmerveranlagung eine Erläuterun (also ein Schreiben) beilegen, in der Sie auf die geltend gemachten Ausgaben hinweisen und begründen, warum die Diplomarbeit für Ihre beruflichen Einkünfte relevant ist und wo Sie auch die verschiedenen Ausgaben darstellen und belegen.
Ausland ist immer ein Problemfall, da meinstens eine gemischte Reise vorliegt - Studium/Fortbildung und Sightseeing. In einem solchen gemischten Fall werden die Kosten immer zur Gänze als privat eingestuft und allenfalls können kleine direkte Kosten als Ausgaben angesetzt werden (z.B. Eintrittskosten in Bibliotheken, Veranstaltungskosten im Ausland ...).
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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Verfasst von:
simon am
17.05.2010 22:28
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THEMA: Diplomarbeit und Werbungskosten |
Liebe Frau Hochweis, vielen lieben Dank für Ihre kompetente Aufklärung.
Ich werde die Auslandsfahrten nicht anführen, da ich leider keine Belege vorlegen kann.
Ich bin öfter nach Salzburg und Wien auf die Uni bzw. Bibliotheken gefahren, Unterlagen dort kopiert und an der DA gearbeitet. Kann ich da km-kosten auflisten?
Danke für die Antwort
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
19.05.2010 09:48
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