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Verfasst von: Maria Schmid am 18.05.2010 12:58
 


THEMA:  innergemeinschaftlicher Erwerb
Guten Tag,
ich hätte eine Frage bezüglich Erwerbssteuer.
Ich bin Grafiker und möchte meine dazu benötigte Software gerne in Deutschland kaufen. Ich bin Kleinunternehmer (mein Umsatz liegt unter 20T) und ich habe eine UID_Nummer(Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer).
Erwerb der Software würde ohne USt erfolgen, da ja UID vorhanden.

Gilt für mich die Erwerbsschwelle von 10T und es ist einfach eine Ausgabe, ohne USt. oder muss ich da ich vorsteuerabzugsberechtigt bin Erwerbssteuer berechnen und diese abführen (bzw. heißt Erwerbssteuer abführen: "Kennziffer: 070 (Bemessungsgrundlage) und dann KZ 072 (20 %) oder KZ 073 (10 %). Gleichzeitig tragen Sie unter Kennziffer 065 die Vorsteuer aus dem i.g. Erwerb ein, sodass sich für Sie keine Steuerbelastung ergibt.")

Wie trage ich das in die Steuererklärung ein?

Vielen Dank,
Maria Schmid
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 19.05.2010 09:54
 


THEMA:  innergemeinschaftlicher Erwerb
Liebe Frau Schmid,

Sie müssen die Erwerbsteuer abführen und sich diese als Erwerbsvorsteuer wieder abziehen.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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