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Verfasst von: J.K am 18.05.2010 14:22
 


THEMA:  Diätenpauschale
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte eine Frage zu der Diätenpauschale:

Wenn ich monatlich eine Diätenpauschale von 350 Euro bekomme (Brutto für Netto) laut Arbeitgeber. Welche Vor- und Nachteile habe ich dabei dann? (Bei der z.b.: Arbeitnehmerveranlagung, Kilometergeldabrechnung, SV-Beiträge, MVK-Beiträge usw...)

Ich gehe davon aus, dass einfach mein Nettogehalt um diese 350 Euro pro Monat höher sein wird oder?

Danke für die Auskunft
Schönen Tag
Ciao J.

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 19.05.2010 10:03
 


THEMA:  Diätenpauschale
Liebe(r) J.K.,

Wenn Sie eine Diäten"pauschale" erhalten, dann ist diese SV- und lohnsteuerpflichtig! Wenn diese tatsächlich Brutto für Netto abgerechnet wird, dann wird eine Lohnsteuerprüfung vermutlich zu den Nachzahlungen der Abgaben führen.

Diäten sind nur dann SV- und lohnsteuerfrei, wenn dazu die entsprechenden Unterlagen erbracht werden und die tatäschlichen Diäten ermittelt werden.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
Verfasst von: L.K am 19.05.2010 10:39
 


THEMA:  Diätenpauschale
Sprich die Diätenpauschale wird dann am Ende des Jahres wenn ich eine Arbeitnehmerveranlagung durchführe hinzugerechnet und ich müsste etwas nachzahlen bzw. bekomme weniger vom FA zurück?
Außer ich hebe meine ganzen Rechnungen, welche unter die Diätenpauschale fallen auf, und rechne diese dann gegen?

Warum würde ein Arbeitgeber lieber eine Diätenpauschale anbieten als ein höheres Bruttogehalt? (wegen dem geringerem 13. und 14. und weil er die Pauschale nur 12 mal bezahlen muss oder?)
Ich dachte immer, es wäre für den Arbeitnehmer besser, da er so ein höheres monatliches netto Gehalt bekommt oder gleicht sich das eben am Ende des Jahres wieder aus und er ist so gestellt wie ohne der Pauschale?

Kompliziert wenn man sich nicht auskennt. :-(
Danke für Ihre Hilfe.
Lg Ciao
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 20.05.2010 14:18
 


THEMA:  Diätenpauschale
Lieber L.K.

Nein, wenn die Lohnverrechnung monatlich durchgeführt wird müsste die Diätenpauschale korrekterweise mit Abgabenabzug belegt werden.

Sie müssten, um die Ausgaben abgabenfrei erhalten zu können, diese beim Dienstgeber abrechnen. Dadurch erhalten Sie dann keine Pauschale sondern einen Aufwandsersatz und der ist abgabenfrei.

Der Dienstgeber hat sich vermutlich zum Thema Abgaben bei Pauschalen geirrt oder ist darüber nicht informiert und dachte, dass eine fixe Betragsabrechnung den Belegaufwand und Verwaltungsaufwand reduziert.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at

Verfasst von: DT am 21.12.2010 09:24
 


THEMA:  Diätenpauschale

Sehr geehrte Frau Hochweis,

und was genau sind alles "entsprechende Unterlagen" für die ANV?

Freundliche Grüße,

DT

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