Verfasst von:
Herbert am
19.05.2010 14:07
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THEMA: Einnahme durch Vermietung wie versteuern? |
Kaufe mir nun eine neue Kleinwohnung, Kosten incl. MWSt 130.000,-- Euro. Soll ich mir im Kaufvertrag die Vorsteuer anführen lassen, damit ich diese dann eventuell vom Finanzamt wieder zurückholen kann?
Beziehe eine Pension von 1.100,-- Euro monatlich und möchte mir durch Vermietung dieser Wohnung ein zusätzliches Einkommen sichern.
Würden Sie mir die normale Versteuerung oder als Kleinunternehmer (mit Vorsteuerabzug etc.) raten ??
Was ist für mich besser und einfacher? Kenn mich damit überhaupt nicht aus.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
20.05.2010 14:24
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THEMA: Einnahme durch Vermietung wie versteuern? |
Lieber Herr Herbert,
Wenn im Kaufbetrag 20 % Steuer enthalten sind, Bei der Vermietung aber nur 10 % zu verrechnen sind, dann erhalten Sie somit tatsächlich Geld vom Finanzamt zurück. Wichtig ist aber, dass die Vermietung einen Gewinn erzeugt, denn andernfalls handelt es sich um Liebhaberei und auch die Vorsteuer geht verloren, die Umsatzsteuer wäre aber ab zu führen, da diese verrechnet wurde.
Es besteht also ein gewisses Risiko, wenn Sie mit Umsatzsteuern agieren wollen. Zusätzlich haben Sie vermehrte Melde- und Dokumentationspflichten.
Sie sollten eine Prognoserechnung erstellen. Wenn diese einen deutlichen (sicheren) Gewinn ergibt, dann würde ich Ihnen zum Verzicht auf die Kleinunternehmerschaft und damit zur Umsatzsteuerverrechnung raten. Beachten Sie auch die Langfristigkeit der Wirkung - wenn Sie dann z.B. für Privat entnehmen, müssen Sie die "übrige" Vorsteuer aus dem Wohnungskauf rückzahlen.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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