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Verfasst von: Rian am 21.05.2010 13:30
 


THEMA:  AMS, Honorarnoten, Selbständigkeit, Pflichtversicherung
Hallo!
Ich bin seit Beginn 2010 arbeitssuchend (AMS gemeldet) und habe in den Monaten Februar und März zusätzlich je eine Honorarnote (unter der Geringfügigkeitsgrenze) für grafische Leistungen gestellt, und diese vorschriftsgemäß beim AMS vorgelegt.
Nun plane ich ab Juli einen Gewerbeschein als Grafiker zu lösen, mich also selbständig zu machen.
2 Fragen dazu:
-Muß ich diese vorangegangenen Einkünfte bei meiner Sozialversicherungs-Anmeldung angeben?
-Bin ich durch die Stellung dieser 2 Honorarnoten automatisch zu einem "Neuen Selbständigen" geworden?
-ist es richtig, daß die Überschreitung der Einkommensgrenze für neue Selbständige (€ 4.395,96) im Jahr 2010 automatisch die rückwirkende  Pflichtversicherung für das ganze Jahr 2010 bedeutet? Oder nur für die Monate in denen Honorarnoten gestellt wurden?
-Welche Kosten würden in diesem Fall auf mich zukommen?

Danke für Ihre Hilfe!
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 26.05.2010 09:19
 


THEMA:  AMS, Honorarnoten, Selbständigkeit, Pflichtversicherung
Lieber Rian,

Wenn Sie ab Juli einen Gewerbeschein lösen, dann sind Sie ab Juli bei der SVA pflichtversichert. Nachdem die SVA nach Jahresgewinn berechnet wird zählen die Einkünfte auf selbständiger Basis in den ersten Monaten auch dazu. Allerdings können Sie auch die angefallenen Kosten ab Jänner geltend machen.

Wenn Sie Honorarnoten stellen und keine Gewerbeschein gelöst haben, da Sie die Tätigkeit noch nicht gewerblich sondern vielleicht nur einmalig betreiben wollten, dann sind Sie - so wie Sie schreiben - Neuer Selbständiger.

Ja, es ist korrekt, dass bei einer Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze (auf den Gewinn bezogen!) eine Vollversicherung in der SVA anfällt. Die SVA berechnet immer nach JAHR, daher ist es nicht relevant ob Monate unter einer Geringfügigkeit waren und nur 1 sehr hohes Gewinnmonat. Es zählt der Jahresgewinn.

Die SVA beträgt ca. 25 % des Gewinns, es gibt aber auch eine Mindestbemessung aus der sich eine Quartalsmindestvorschreibung von knapp EUR 460,-- für Neugründer in den ersten 3 Jahren ergibt. Wenn Sie schon einem in der SVA versichert waren, dann ist die Quartalsvorschreibung bei ca. EUr 640,--.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
Verfasst von: naomi am 28.05.2010 17:03
 


THEMA:  AMS, Honorarnoten, Selbständigkeit, Pflichtversicherung
Lieber Rian!

Wenn du unter der Geringfügigkeit mit deinem Gewinn bleibst kannst du eine Befreiung von der Gewerblichen Wirtschaft beantragen. Bzw kannst du eine Differenzvorschreibunge (ich denke das heißt so, ich habe das gemacht) beantragen, wenn du über ca. 700,- Euro im Monat verdienst (ist jetzt eine geschätzte Zahl, habe die tatsächliche nicht bei der Hand).

Wenn du mit deinem Gewinn unter der Geringfügigkeit (bzw Gewinngrenze) bleibst kannst du ja weiter Arbeitslosengeld beziehen. Und da wäre es dann ja gut, wenn du nichts für die gerwerbliche Wirtschaft zahlst. (Mehrfachversicherung)

am Besten aber du gehst auf die Seite der gewerblichen Sozialversicherung.
Ich hab ein Mail dorthin geschrieben und und ganz schnell eine sehr nette und kompetente Auskunft mitsamt Anhang (formular) erhalten.

LG
Naomi
Verfasst von: Michael S. am 18.03.2011 16:31
 


THEMA:  AMS, Geringfügigkeit, Honorarnoten

Hallo zusammen!

 

Ich habe ein ähnliches Problem. Ich beziehe seit Mitte letzten Jahres Arbeitslosengeld. In dieser Zeit habe ich 4 Monate unter der Geringfügigkeitsgrenze etwas dazuverdient. Allerdings war ich bei der Firma nicht gemeldet, sondern habe für meine Übersetzungstätigkeit Honorarnoten gestellt. War das in so in Ordnung oder muss ich nun etwas zurückzahlen? Bin mir sehr unsicher, da ich von Seiten der AK unterschiedliche Meinungen zu dem Thema bekommen habe.

Vielleicht können Sie mir helfen. Vielen Dank schon mal im voraus!

MfG, Michael

Verfasst von: MasterYoda am 06.10.2011 01:11
 


THEMA:  AMS, Honorarnoten, Selbständigkeit, Pflichtversicherung

Was droht zu passieren, wenn ich neben einem AMS-Bezug geringfügig arbeite, allerdings durch eine einmalige Honorarleistung über diese Grenze rutsche? Wird mir der ganze AMS-Bezug für den Monat gekürzt oder erhalte ich nur ein bisserl weniger Geld?

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