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Verfasst von: M. Bauer am 26.05.2010 11:40
 


THEMA:  Autokauf in Deutschalnd
Guten Tag,

Ich hätte eine Frage zum Autokauf bzw. Verkauf in Deutschland. Wir möchten gerne unser Firmenauto das in Österreich gekauft wurde und zugelassen ist bei einem Deutschen Händler eintauschen gegen einen Neuwagen, da wir in Deutschland bessere Bedingungen bekommen. Der Wagen bleibt dann auch in Deutschland angemeldet, also bei der Deutschen Niederlassung.
Der deutsche Händler hat gemeint wir könnten nun die Nova in Österreich zur rückzahlung anfordern, aber das ist nur möglich bei einem Kaufpreis bis 20 000 Euro oder?
Müssen wir sonst etwas beachten? Bzw. gibt es in Deutschland etwas vergleichbares mit der Nova und müssten die wir bezahlen oder ist dass dann das Problem des Händlers?
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 26.05.2010 14:07
 


THEMA:  Autokauf in Deutschalnd
Liebe(r) Herr/Frau Bauer,

Wenn Sie das Auto nachweislich ins Ausland verbringen (Bestätigung der Fahrzeugübernahme durch den Autohändler in Deutschland und Abmeldung in Österreich) dann können Sie das Auto in der Genehmigungsdatenbank sperren lassen und die NOVA vom "gemeinen Wert" zum Zeitpunkt der Beendigung der Zulassung in Österreich unter Angabe der Fahrgestellnummer (Kopie der Zulassung aufheben!) rückfordern.

Der gemeine Wert ist üblicherweise der Verkaufswert / Eintauschwert des Fahrzeuges, wenn der Verkauf bzw. Eintausch zeitnahe erfolgt. Eine Kaufpreisgrenze dazu wäre mir nicht bekannt.

Wenn Sie als österreichisches Unternehmen/Unternehmer den Wagen "verkaufen" und dieser gleichzeitig als Eintauschwert für einen Neuwagen in Deutschland gilt, sehe ich hier ein kleines technisches Abwicklungsproblem. Vermutlich wird es vielmehr so sein, dass das österr. Unternehmen den Wagen an den Händler verkauft, der deutschen "Tochter"(?) ein Darlehen gewährt und diese den Neuwagen anschafft.

Sollte Deutschland kein rechtlich eigenständiges Unternehmen sein sondern vielmehr "nur" eine Zweigstelle des österreichischen Unternehmens dann kann Ihnen eine rein deutsche Anmeldung Probleme bereiten, wenn Sie das Fahrzeug länger in Österreich fahren. Es besteht nämlich eine Ummeldepflicht, wenn das Fahrzeug in Österreich betrieben wird - nicht natürlich, wenn Sie tatsächlich überwiegend in Deutschland fahren und nur sproadisch in Österreich unterwegs sind.

Die NOVA ist meiner Information nach ein österreichisches Unikum.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
Verfasst von: M. Bauer am 27.05.2010 09:27
 


THEMA:  Autokauf in Deutschalnd
Danke schön Frau Hochweis für Ihre rasche und informative Antwort.
Leider handelt es sich nur um eine Zweigniederlassung und das Auto wäre wahrscheinlich genauso viel in Österreich unterwegs wie in Deutschland, wahrscheinlich sogar mehr in Österreich, da der Dienstnehmer in Österreich wohnt und mit dem Firmenwagen nach hause fährt.
Kann man nichts machen, danke nochmal.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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