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Verfasst von: Trainerin am 26.05.2010 22:48
 


THEMA:  USt-Pflicht im Nachhinein?
Hallo!

Ich hab folgende Frage:
Ich hab seit 2 Jahren einen Gewerbeschein für Vermittlung von Schulungen etc. - bin hauptsächlich als Trainerin (im AMS-Bereich) tätig. War bisher in der Kleinunternehmerregelung,  - aber da ich bisher im heurigen Jahr ziemlich hohe Honorare bekomme, fürchte ich, dass ich heuer über die Grenze hinausschieße.

Bin mir noch immer nicht sicher, wie das mit dieser Grenze funktioniert. Man kann ja einmal die 30.000,- um 15 % überschreiten - wobei die 30.000,- einen Nettobetrag bedeuten. Sprich: netto könnte man in einem Jahr netto einen Umsatz von 34.500,- generieren, ohne USt-pflichtig zu werden.

Auf der Honorarnote wird ein Netto-Betrag verrechnet - wie ist das aber, wenn ich im Nachhinein die Grenze überschreite? Wovon würde die Umsatzsteuer genau berechnet? Würden meine Honoarnoten zu Brutto-Rechnungen (sprich: 34.500,- ->> 120% in Bezug auf die Berechnung der Umsatzsteuer) oder wären die Basis (100%) z.B. diese 34.500?

Es stellt sich für mich die Frage, ob ich nun max. 34.500,- verrechnen darf - oder viell. doch etwas mehr (bis zu 41.400 -> wäre quasi diese Bruttogrenze).

Danke im Voraus für kurze Hilfestellung.

Schönen Abend!
Julia G.


Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 27.05.2010 10:41
 


THEMA:  USt-Pflicht im Nachhinein?
Liebe Julia,

Die Grenze wird so errechnet:
EUr 30.000,-- + Ust (20 % bei üblichen Leistungen) => 36.000,--
Überschreitung 15 % => + 5,400,-- ==> Summe 41,400,-- oberstes Maximum.

Wenn Sie 1 EUR mehr haben, dann wird das gesamte Jahr rückwirkend Ust-pflichtig!

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
Verfasst von: Julia G. am 28.05.2010 00:44
 


THEMA:  USt-Pflicht im Nachhinein?
Vielen Dank für die Antwort!

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, kann ich - obwohl ich netto-honorarnoten stelle, bis zu diesen 41.400 bekommen, ohne dass ich USt nachzahlen muss?


LG
Julia G.
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 28.05.2010 11:17
 


THEMA:  USt-Pflicht im Nachhinein?
Ja, aber nur einmalig !
Diese Überschreitung der 15 % Grenze darf nur einmalig erfolgen, nicht jährlich  :o)

mit lieben Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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