Verfasst von:
Markus am
27.05.2010 18:30
|
|
THEMA: Rückwirkende VWGH-Entscheide |
Wenn der VWGH nun z.B. im Jahre 2009 eine Entscheidung fällt (DB/DZ und Kommunalsteuer für geschäftsführende Gesellschafter), wieso kann die dann auch für das Jahr 2002 Gültigkeit haben? Ich meine, damals war die Situation eine völlig andere und da kann man doch mMn nicht einfach sagen, ja, da holen wir uns die Abgaben rückwirkend bis zum Jahre Schnee? Bitte um Aufklärung, danke!
|
|
|
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
28.05.2010 11:21
|
|
THEMA: Rückwirkende VWGH-Entscheide |
Lieber Markus,
Das VWGH-Erkenntnis für sich alleine ist da leider nicht ausschlaggebend. Fraglich ist viel mehr, wie das Finanzamt diese Sache VOR der VWGh-Entscheidung gesehen hat.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at |
|
|
Verfasst von:
Markus am
28.05.2010 15:32
|
|
THEMA: Rückwirkende VWGH-Entscheide |
Danke - geprüft wurden wir erst 2008, da war der VWGH noch etwas toleranter; und noch während des "Verfahrens" kam dann der Entscheid im Jahre 2009. Also "vorher" hat das FA keine Meinung dazu gehabt.
Btw: In dieser Sache sollten sich alle betroffenen Unternehmer zusammentun (und auch auf die Unterstützung der WK hoffen) - die Ungleichbehandlung hier ist - gelinde gesagt - eine Sauerei!
|
|
|
|