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Verfasst von: martina bartik am 01.06.2010 10:52
 


THEMA:  einkommensteuer freie dienstnehmer
Frage:

Muss der dienstnehmeranteil an den sozialversicherungsabgaben als freie dienstnehmerin versteuert werden oder darf dieser bei der angabe des steuerpflichtigen einkommens abgezogen werden?

bsp.:
bruttobrutto verdiene ich 2200.- pro monat, davon werden 17,62% dienstnehmeranteil abgezogen, auf meinem konto landen dann 1812,36.

Muss ich in meiner ein-/ausgabenrechnung dann die 2200.- als steuerpflichtiges einkommen angeben oder die 1812,36?

VIELEN DANK IM VORHINEIN!
Martina Bartik
Verfasst von: bettina am 01.06.2010 13:37
 


THEMA:  einkommensteuer freie dienstnehmer
Hallo!
Als Einnahme aus §109a den bruttobetrag unter KZ 9050 melden. Die SV kannst du dann unter der Kennzahl 9225 Pflichtversicherungsbeiträge als Aufwendungen geltend machen.
Grüsse
Bettina
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