Frage:
Muss der dienstnehmeranteil an den sozialversicherungsabgaben als freie dienstnehmerin versteuert werden oder darf dieser bei der angabe des steuerpflichtigen einkommens abgezogen werden?
bsp.: bruttobrutto verdiene ich 2200.- pro monat, davon werden 17,62% dienstnehmeranteil abgezogen, auf meinem konto landen dann 1812,36.
Muss ich in meiner ein-/ausgabenrechnung dann die 2200.- als steuerpflichtiges einkommen angeben oder die 1812,36?
VIELEN DANK IM VORHINEIN! Martina Bartik
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