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Verfasst von: Sophie Dubann am 01.06.2010 12:19
 


THEMA:  UVA
Guten Tag!

Ich habe in April Warenverkäufe an Privaten nach Deutschland gehabt. (Versandhandel)
Wo soll ich diese zwei Beträge in der UVA angeben? Muß ich gesondert ausweisen oder kann ich den Umsatz wie einen öst. Umsatz behandeln?
Danke inm Voraus!
Mit freundlichen Grüssen: Sophie Dubann
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 02.06.2010 10:24
 


THEMA:  UVA
Liebe Frau Dubann,

Der Umsatz ist ganz normal in der Bemessungsgrundlage zu erfassen und NICHT aus zuscheiden, daraus fließt er dann automatisch in die Bemessung von 20 % ein.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
Verfasst von: Sophie Dubann am 02.06.2010 12:21
 


THEMA:  UVA
Vielen Dank für die Antwort!
Mit freundlichen Grüssen: Sophie Dubann
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