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Verfasst von: Sabine Pall am 01.06.2010 14:54
 


THEMA:  Aufsichtsratsvergütung Sv-Pflicht ?

Hallo,

folgende Situation:
Ein 65jähriger Pensionist (SVA) ist noch als Aufsichtsrat tätig und erhält um die 30.000,00 jährlich.
Muss er eventuell für diesen Betrag im Zuge seiner Einkommenssteuererklärung auch Sozialversicherung nachzahlen ?
Angeblich gibt es ein neues VGH Urteil ?

Vielen Dank vorab.

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 02.06.2010 11:10
 


THEMA:  Aufsichtsratsvergütung Sv-Pflicht ?
Liebe Frau Pall,

Meiner Meinung nach kann das nicht so sein, dann der Aufsichtsrat erhält im Normalfall kein Entgelt sondern eine Aufwandsentschädigung. Auch kommt ihm vermutlich KEIN Dienstnehmereigenschaft zu und daher keine Unterstellung der ASVG.

Wenn Sie sich unsicher sind, dann würde ich Ihnen empfehlen eine schriftliche Anfrage an die GKK unter Vorlage des Vertrages zu machen und um eine schriftliche Stellungnahme ersuchen. Auf die darauf hin erteilte Auskunft dürfen Sie vertrauen und sich danach verhalten.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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