Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Patrick Brunmayr am 04.06.2010 15:31
 


THEMA:  SVA und Lohnsteuer selber abführen
Hallo


Ich habe werde demnächst bei einer amerikanischen Firma beginnen. Die Firma hat keine Steuernummer in Österreich. Es gibt eben nur eine Zweigniederlassung in Österreich. In meinem Arbeitsvertrag steht dass ich die Dienstgeberbeiträge selber abführen muss. 


D.h ich bekommen Quasi den Bruttolohn + DG Anteil auf mein Konto überwiesen. Davon führe ich dann den Dienstgeberanteil + den Arbeitnehmeranteil der SVA ab. Das verstehe ich und das habe ich bereits alles erledigt. Jedoch bleibt dann die Lohnsteuer übrig. Wo muss ich nun die Lohnsteuer hinüberweisen? Gibt es da ein Formular? Oder wie läuft das?

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 07.06.2010 13:28
 


THEMA:  SVA und Lohnsteuer selber abführen
Lieber Herr Brunmayr,

Wir haben mehrere Kunden die in Österreich keine eigene Betriebsstätte, wohl aber Mitarbeiter in Österreich haben.

Eine Möglichkeit ist die von Ihnen genannte, nämlich dass Sie die Dienstgeberabgaben an die Behörden leisten. Dies hat meistens den Pferdefuss, dass der Dienstgeberbeitrag an das Finanzamt vergessen wird und die Meldevorschriften dazu nicht bekannt sind. Immer wieder habe ich auch gesehen, dass es Probleme mit dem Thema der Mitarbeitervorsorgekasse gibt.

Wir haben daher ettliche internationale Konzerne, für die wir die Personalverrechnung für Österreich übernommen haben. Wir berechenen die Lohnverrechnung, übermitteln die Informationen an den Betrieb, der zahlt ALLES an uns (Mitarbeiternetto und Abgaben) und wir verteilen die Gelder in Österreich.

Vorteil für die Firma:
- korrekte steuerliche Berechnungen
- alle Meldevorschriften sind eingehalten
- Termingerechte Zahlungen
- Ansprechpartner der fachlich ausgebildet ist

Vorteil für den Mitarbeiter:
- geringerer Verwaltungsaufwand
- mehr Sicherheit
- weniger Haftungsrisiko

Es würde mich freuen, wenn wir auch Ihren Betrieb damit unterstützen dürften. Gerne können Sie meine Kontaktdaten dorthin übermitteln.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.235 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.