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Verfasst von: Bernhard am 06.06.2010 19:30
 


THEMA:  Entnahmen aus dem Warenlager für die Verwendung im Unternehmen
Die Frage betrifft einen E/A Rechner:
Der Wareneinkauf war bereits im Vorjahr - im Folgejahr wird eine Ware aus dem Lager genommen und im eigenen Betrieb verwendet. Es ist allerdings ein Anlagegut über EUR 400,--
Wenn ich jetzt den Betrag der bisherigen Wareneinkäufe vermindere und die Afa laufende geltend mache, verfälsche ich ja das Bild des Wareneinkaufs in dem Jahr der Entnahme! - Das kann ja sogar, wenn im aktuellen Jahr fast keine Einkäufe waren, einen Minusbetrag bei den Wareneinkäufen in der Beilage zur Est.Erkl. ergeben!
Wie löst man diesen Fall in der Praxis?
Und wie sieht die ganze Sache aus wenn die Entnahme kein Anlagegut ist, sondern ein Verbrauchsmaterial?

Welche(r) Frau/Mann aus der Praxis kann mir hier einen Rat geben !
Vielen Dank im voraus
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 07.06.2010 13:35
 


THEMA:  Entnahmen aus dem Warenlager für die Verwendung im Unternehmen
Lieber Herr Bernhard,

Sie buchen NUR auf das Anlagevermögen. Als Gegenkonto können sie das "Inventurkonto" nehmen, denn dort würde es bei einem Bilanzierer ja stehen. Gleichzeitig buchen Sie eine "Bestandsveränderung", damit Sie die "Entnahme vom Bestand" über den Aufwand als Veränderung darstellen, damit Sie den Aufwand durch die folgenden Abschreibungen nicht doppelt geltend machen.

Und Entnahme??? Ich dachte, es geht um eine Aktivierung für den Betrieb?

Wenn es sich nicht um eine Aktivierung sondern um eine "Umdefinition" von Ware auf Verbrauchsmaterial handelt, und der Einkauf war schon im Vorjahr, dann findet keine Aufwandsänderung statt - Sie können alternativ ebenfalls Verbrauchsmaterial an Bestandsveränderung buchen.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
Verfasst von: Bernhard am 07.06.2010 19:29
 


THEMA:  Entnahmen aus dem Warenlager für die Verwendung im Unternehmen
Hallo Fr. Hochweis !
Danke für die rasche Antwort.
Beim Durchlesen Ihrer Antwort glaube ich, dass Sie die Anwendung eines Bilanzierers erklären.
Oder gilt hier für E/A Rechner auch diese Vorgangsweise? - Wenn nicht.... haben Sie vielleicht auch einen Tipp für einen E/A Rechner parat ?

Vielen Dank
Bernhard
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 08.06.2010 09:43
 


THEMA:  Entnahmen aus dem Warenlager für die Verwendung im Unternehmen
Lieber Herr Bernhard,

Tatsache ist, dass Sie hier einen "Umbewertungsvorgang" haben der weder eine Einnahme noch eine Ausgabe ist.

Aus diesem Grund ist die Buchung einer Buchung eines Bilanzierers ähnlich da standardmäßig nur dort Vermögensumschichtungen stattfinden. Der von Ihnen geschilderte Fall ist für einen EA-Rechner ein Ausnahmefall - daher eine Ausnahmebuchung   ;o)

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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