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Verfasst von: Markus Schwaiger am 06.06.2010 22:37
 


THEMA:  Freier Dienstvertrag + Normaler Diensvertrag

Folgende Situation für 2010:

bis mai: freier DV mit ca. 500 EUR / Monat
ab Juni: Angstellten DV mit ca. 1900Brutto/Monat

Bezug von Studien und Familienbeihilfe.

Ich stehe nun vor dem Problem der Zuverdienstgrenzen für die Studien und Familienbeihilfe.

Beim freien DV konnte ich die letzten Jahre (mit mehr einkommen als 2010) soviel geltend machen (KMGeld, Telefon...)
das ich locker drunter war, daher mein Gewinn ber E-A-Rechnung war drunter.
Wie ist das jetzt beim normalen DV: Kann ich hier auch kosten abschreiben, oder zählt beim einkommen im sinne der beihilfen wirklich das bruttogehalt, d.h. egal was ich absetzte es bringt mir für die zuverdienstgrenze nichts ??

danke und mfg
Markus S.



Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 07.06.2010 13:37
 


THEMA:  Freier Dienstvertrag + Normaler Diensvertrag

Lieber Herr Schwaiger,

Für die Beihilfen zählt üblicherweise die Steuerbemessung. Das bedeutet, dass Sie Ihre Einkünfte um die Sozialversicherung reduzieren.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at

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