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Verfasst von: A. Trapel am 07.06.2010 12:37
 


THEMA:  Kleinunternehmerregelung

Ich bin Kleinunternehmer und "befürchte", heuer über die Umsatzgrenze zu kommen. Ich verkaufe nur an Privatpersonen und weise auf den Rechnungen keine Ust aus und der Hinweis bzgl. Ust Befreiung wg. Kleinunternehmerregelung befindet sich auf meinen Rechnungen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste ich bei meinen Kunden bei Überschreitung der Umsatzgrenze die Ust nachverrechnen. Das heißt, ich habe dem Kunden Ware um 3000,- verkauft und sollte dann 600,- nachverrechnen.  Kann das so stimmen? Wenn ja, kann ich nur alles mir mögliche versuchen, die Grenze nicht zu sprengen. Kein Privatkunde würde mir logischerweise noch zusätzlich zum vereinbarten Preis etwas zahlen. Ich bekomme meine Ware aus Italien und führe Erwerbssteuer ab.

Verfasst von: Bettina am 07.06.2010 13:07
 


THEMA:  Kleinunternehmerregelung
Hallo! Sie liegen vollkommen richtig. Rechnungen erst im neuen Jahr ausstellen, max. 15% darf die Umsatzgrenze überschritten werden,d.h. max 34.500,--

MfG
Bettina Wallner
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 07.06.2010 13:42
 


THEMA:  Kleinunternehmerregelung
Lieber Herr Trapel,

Sie sollten unbedingt sehen, ob Sie nicht sicherheitshalber ab sofort Ust verrechnen und nur für die ersten Monate die Ust von den verrechneten Beträgen rausrechnen und abführen. Sollten Sie nämlich andernfalls drüber kommen, müssten Sie vom gesamten Jahr zahlen.

Bei der Grenze - vielleicht bringt das ja auch Entspannung:

Es gelten die EUR 30.000,-- als "Nettogrenze", also ist die Grenze real EUR 36.000,-- und eine einmalige Überschreitung von 15 % ist zulässig. Sie dürften dieses Jahr also maximal EUR 41.400,-- einnehmen.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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