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Verfasst von: Strobl am 07.06.2010 23:28
 


THEMA:  Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer
Ich bin Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer
Ich betreibe eine Webseite wobei ich meinen Kunden eine Gutschrift für Werbetätigkeiten erstellen muß was dann von mir ausbezahlt wird
Ich hab jetzt von einem ein Forderungen bekommen daß die Gutschrift mit Umsatzsteuer
auszahlen soll
Muß ich darauf eingehen und die Gutschrift mit Umstzsteuer auszahlen?
Verfasst von: dermuch95 am 08.06.2010 08:57
 


THEMA:  Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer
teilen sie ihrem kunden mit, dass sie kleinunternehmer sind. zu unrecht ausgestellte umsatzsteuer muss an das finanzamt abgeführt werden und berechtigt nicht zum vorsteuerabzug
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 08.06.2010 09:41
 


THEMA:  Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer
Lieber Herr Strobl,

Wenn Sie "Gutschriften" ausstellen, dann stellen Sie in Wahrheit Rechnung Ihres Lieferanten direkt aus.

Also nachdem Sie diese "Gutschrift" ausstellen - also SIE der Kunde sind - gilt der umsatzsteuerliche Tatbestand Ihres Lieferanten (den Sie als Kunde bezeichnet haben).

Somit sind die Gutschriften jeweils mit Umsatzsteuer oder ohne aus zu stellen, so wie Ihr Lieferant die REchnung an Sie gestellt hätte.

anders ist dies NUR DANN (!), wenn Sie eine Leistung erbracht haben und über IHRE Leistung eine Gutschrift - nämlich in Wahrheit einen Preisnachlass oder eine Rücknahme etc. - ausstellen. NUR DANN gilt Ihre umsatzsteuerliche Identität und dann sind es auch wirklich Ihre Kunden und nicht Lieferanten.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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