Hallo zusammen,
Ich bräuchte ein paar Infos für meine
Arbeitnehmerveranlagung 2009. Kurz zu meiner Situation:
1. Bis Mitte 01/2009 hatte ich Hauptwohnsitz und Arbeitgeber im Ausland, seit dem beide in Österreich. Bis 03/2009 ist die Familie noch im Ausland geblieben, ich bin jedes Wochenende gependelt. - Kann ich die Hotelrechnungen bzw. Mietkosten für den neuen Hauptowohnsitz für diesen Zeitraum als Kosten für doppelte Haushaltsführung in der Arbeitnehmerveranlagung 2009 berücksichtigen? - Kann ich die Kosten für Familienheimfahrten für diesen Zeitraum bis zum gesetzlich erlaubtem Ausmass geltend machen?
2. Für den neuen Job habe ich mir bereits 12/2008 Fachliteratur gekauft, kann ich diese Kosten in der Arbeitnehmerveranlagung 2009 berücksichtigen?
Vielen Dank!
Sascha
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