Ich habe folgende Frage: Wenn ich den Nachkauf von Schul- und Studienzeiten als Sonderausgaben voll geltend mache, bekomme ich dann trotzdem auch die Vertreterpauschale (diese bringt mir jährlich ca. € 1000)?
Vielen Dank für alle Antworten!
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
09.06.2010 10:57