Verfasst von:
Mario am
10.06.2010 02:10
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THEMA: Einkommenssteuer + SVSt bei Kleinunternehmern |
hallo,
ich bin seit 2007 kleinunternehmer und arbeite seit ende 2008 auch als teilzeitangestellter. jetzt habe ich eine frage zu meinen aktuellen steuerabgaben: ich habe unselbstständig 2009 ca. 12.000€ verdient. dazu kommen ca. 5.500€ gewinn aus meinen selbstständigen tätigkeiten.
durch die überschreitung der 11.000€ grenze für die einkommenssteuer wird diese jetzt also fällig. sehe ich das richtig, dass hier meine unselbstständigen einkünfte + gewinn aus selbstständigen tätigkeiten zusammengerechnet und als bemessungsgrundlage herangezogen werden? wenn ja, kenne ich die formel zur berechnung der einkommenssteuer.
was mir noch nicht klar ist, ist die sozialversicherungssteuer. wie viel wird hier vom gewinn (selbstständige tät.) abgezogen? bzw. gibt es auch hier unterschiedliche stufen oder grenzen (wie z.b. die 11.000€ steuergrenze bei der EkSt.)?
leider werde ich aus diversen broschüren und webseiten nicht schlau und hoffe, sie können mir auf diesem wege weiterhelfen.
mfg, mh |
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
10.06.2010 10:19
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THEMA: Einkommenssteuer + SVSt bei Kleinunternehmern |
1.)ist richtig 2.)Die Sozialvers. beträgt 25,43% vom Gewinn. Bis zu einem Gewinn von 4.300,--ca, fällt noch keine Sozialversicherung an. Daher empfehle ich Ihnen Betriebsausgaben in Abzug zu bringen. Auf unserer website finden Sie eine Liste von Abzugsposten:www.steuerberatung-weiss.at/sonstige steuertipps |
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Verfasst von:
Mario am
10.06.2010 10:57
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THEMA: Einkommenssteuer + SVSt bei Kleinunternehmern |
s.g. frau mag. weiß,
vielen dank für die rasche antwort! sie haben mir sehr weitergeholfen! leider hat mir mein steuerberater gestern von dieser 4.300€ grenze nichts erzählt, weshalb ich kurzzeitig etwas nervös wurde ;-)
mfg, mh
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