Verfasst von:
lagos am
10.06.2010 17:27
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THEMA: Umsatzsteuer bei Schenkung eines Betriebes |
Bei Schenkung eines Betriebes sind die einzelnen seinerzeit vorsteuerabzugsberechtigten Vermögenensgegenstände der Eigenverbrauchsbesteuerung zu unterwerfen. Die auf den Eigenverbrauch entfallende Umsatzsteuer kann dem Erwerber (Geschenknehmer) gesondert in Rechnung gestellt werden, damit dieser dann wieder den Vorsteuerabzug hat. Frage: wie schaut so eine Rechnung formal aus? Führt man da einfach den aufsummierten Mehrwertsteuerbetrag des Eigenverbrauchs als Rechnungsbetrag an und der Geschenknehmer bucht dann z.B. Vorsteuer an Bank? Um geschätzte Antwort wird ersucht.
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
11.06.2010 09:38
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THEMA: Umsatzsteuer bei Schenkung eines Betriebes |
Liebe(r) Lagos,
Ja, sie führen die Bemessungsgrundlage und den Grund (Inhalt) an, weisen die Mehrwertsteuer aus und als Zahlungsbetrag gilt die Mehrwertsteuer.
Die führt der Schenkende an das Finanzamt ab. Es handelt sich dabei - so wie Sie sagen - um einen Eigenverbrauch durch den Eigentümer.
Der Betrieb wird letztlich zu Buchwerten weitergeführt und die Vorsteuer an Vorsteuer.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at |
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