Verfasst von:
markus am
11.06.2010 11:44
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THEMA: USt Voranmeldung EU |
Guten Tag
meine Frage bezieht sich auf die USt Voranmeldung:
Ich entwickle Software im Rahmen einer GesnbR. Meine Kunden kommen hauptsächlich aus Deutschland. Ich stelle Ihnen eine Rechnung mit 20% USt
Wie muss ich das jetzt bei Finanzonline eintragen, damit das alles richtig ist?
Weiters habe ich noch einnahmen von Google Adsense. Google liegt ja in Amerika. Kann mir wer sagen, wie ich mit diesen umgehen muss.
Vielen Dank für die Hilfe
LG
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Verfasst von:
andreasdf am
12.06.2010 09:11
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THEMA: USt Voranmeldung EU |
Die Entwicklung von nicht standardisierter Software ist eine sonstige Leistung. Der Ort der Leistung ist in Deutschland. Meiner Meinung nach darfst du keine österreichische Umsatzsteuer in Rechnung stellen, sondern müsstest mit deutscher USt fakturieren. Dazu musst du dich umsatzsteuerlich in Deutschland registrieren.
Wenn du österreichische USt in Rechnung gestellt hast, obwohl der Vorgang in Österreich nicht steuerbar ist, schuldest du die österreichische USt kraft Rechnungslegung. Der deutsche Abnehmer hat aber keinen Anspruch auf Rückerstattung der österreichischen USt. Zusätzlich befreit dich das nicht von der Abfuhr deutscher Umsatzsteuer.
Der Ort der Werbeleistung ist ebenfalls nicht in Österreich, sondern in Amerika (soweit die Leistung nicht an eine eventuelle Betriebsstätte in Österreich erbracht wurde). Dh. der Vorgang ist in Österreich nicht steuerbar.
Da in beiden Fällen der Ort der sonstigen Leistung nicht in Österreich liegt, sind die Umsätze nicht in die UVA aufzunehmen.
Wenn ich du wäre, würde ich zu einem Steuerberater gehen.
LG
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