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Verfasst von: naomi am 12.06.2010 18:47
 


THEMA:  mietwohnung
ich habe vor eine wohnung in wien zu mieten, weil ich am wochenende gerne da bin.
nun habe ich eine wohnung um ca. 800,- im auge.
ich würde 50m² der wohnung an einen bekannten 1:1 zum m² preis weiter vermieten (50m²).
den rest nutze dann selbst.

Die einkünfte aus der vermietung sind dann wohl offiziell anzugeben. es gibt ja auch einen mietvertrag, damit der mieter um wohnbeihilfe ansuchen kann.

Wie sieht das steuerlich aus? Ich nehme an, dass diese mieten einnahmen sind...aber kann ich dann auch meine mietkosten als hauptmieter abrechnen?....das würde dann ein nullsummenspiel ergeben - und ich habe ja tatsächlich keine mehreinkünfte.

oder ist es mein privatvergnügen, wenn ich eine wohnung miete und überlasse?

ich bitte um antwort...will ja nicht negativ aussteigen. 



da wir auch gemeinsam einen verein gründen wollen würde sich auch die frage stellen, ob nicht der verein die wohnung mieten sollte....wie würde das dann am besten funtionieren?

Danke 

Naomi 
Verfasst von: Heidi am 14.06.2010 14:03
 


THEMA:  mietwohnung
Also ich würd sagen dass ist doch Deine Sache. Wo kein Kläger da kein Richter, aber wenn Du Geld einnimmst, ist es zu versteuern, wenn jemand einen Teil bezahlt nicht. Selbst einen Mitvertrag machen in dem steht das die andere Partei 50% oder was auch immer bezahlt und aus. Ganz einfach, sollte aber auf dem Papier stehen.
Verfasst von: Birgit Galos am 14.06.2010 21:41
 


THEMA:  mietwohnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich vermiete privat ein Haus. Nun habe ich die Betriebskostenabrechnung gemacht. Meine Frage, muss ich die Aufwendungen netto anführen und dann 10 % dazurechen oder kann ich die Aufwendungen ganz einfach inkl. Steuer anführen, da ich ja eine Privatperson bin. Die Verwaltungskosten betragen 3,08 Euro  pro m2, muss ich da noch die Steuer dazurechnen? Ich danke Ihnen im voraus für Ihre Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen

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