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Verfasst von: John am 13.06.2010 10:46
 


THEMA:  Anstellung + Nebengewerbe
Hallo,
ich bin in einem angestellt und verdiene da im Jahr ca. 20.000 Euro inkl. Urlaubsgeld.
Hier zahlt der Arbeitgeber doch schon an die Krankenkasse und führt die Lohnsteuer ab.

Dazu habe ich ein Kleingewerbe in dem ich keine UST ausstelle, sondern reine Bruttorechnungen schreibe.
Damit verdiene ich im Monat ca. 400,00 Euro dazu. Auf jeden fall est es so dass ich immer noch etwas
investiere um der SVA zu entkommen.

Meine Frage:
20.000 + 4300 = 24300,00
Freibetrag 11000,00 Euro
Bleibt Euro 13300. Muss ich nun von den 13300 noch an das Finanazamt zahlen (als Gesamtzsumme), oder wird
nur der Zusatzverdienst bemessen? Wenn ich nämlich zu den 13300 auch noch das FA zahlen muss, obwohl ich
beim Großteil schon Lohnsteuer bezahlt habe, schließe ich die Firma wieder, denn ich lasse mich für meine
harte Arbeit nicht 2x vom Finanzamt ausnehmen.

Es ist mein erstes Jahr und ich blicke da noch nicht durch.
Danke vorab
John
Verfasst von: dermuch am 14.06.2010 09:31
 


THEMA:  Anstellung + Nebengewerbe
die 4300 werden zur einkommensteuerbemessungsgrundlage dazugenommen und die auf diesen anteil anfallende est ist nachzubezahlen, wenn sie keinerlei absetzbeträge für sonderausgaben, aussergewöhnliche belastungen usw. usw. haben

insgesamt werden die 23300 versteuert - die dafür bereits bezahlte lohnsteuer wird natürlich angerechnet.
Verfasst von: John am 14.06.2010 13:47
 


THEMA:  Anstellung + Nebengewerbe
Vielen Dank für die Information!
Verfasst von: mike c am 09.08.2012 19:38
 


THEMA:  Anstellung + Nebengewerbe
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