Verfasst von:
Martin am
15.06.2010 17:56
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THEMA: Einkommenssteuer-Erklärung vor SVA Nachberechnung |
Hallo,
ich bin seit letztem Jahr selbständig und war anfangs von der SVA Pflichtversicherung ausgenommen. Nun überschreitet mein Gewinn aber die Grenzen und ich habe der SVA mitgeteilt, dass sie mich nachberechnen sollen. Im Endeffekt wird ja der zahlende Beitrag vom tatsächlichen Einkommen abhängen. Das ermittle ich aber erst jetzt für die ESt-Erklärung. Dort muss ich auch die gezahlten SVA Beiträge angeben - dies verringert ja die ESt-Last. Doch die kenn ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Wie soll ich da am besten vorgehen?
Noch eine kurze Frage zum Anlageverzeichnis: Jede Anschaffung über 400 Euro muss dort ja angeführt werden und auf einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden. Ich habe für einen Kunden eine SoftwareLizenz um 700 Euro erworben, und ihm diese weiterverrechnet. Wie sollte ich hier vorgehen - kann ich das direkt unter Betriebsausgabe führen?
Vielen Dank und lg, Martin
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
16.06.2010 13:13
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