Hallo,
Ich war im Jahr 2009 im Jänner freie Dienstnehmerin, ab 1. Februar dann Vollzeit angestellt. Somit bin ich einkommenssteuerpflichtig, da das Einkommen im Jänner 2009 730 Euro überschritten hat. Muss ich nun nur eine Einkommenssteuererklärung abgeben oder auch eine Arbeitnehmerveranlagung? Wird in der Einkommenssteuererklärung irgendwo nach der Höhe der Bezüge aus nicht selbständiger Arbeit gefragt (habe ich nämlich nicht gefunden, sondern nur die Anzahl der auszahlenden Stellen).
Besten Dank! Silke
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