hallo! ich bin deutscher student und habe letztes jahr, zwei monate in österreich gearbeit. die anstellung war sozialversicherungspflichtig und ich habe lohnsteuer gezahlt. Nach Abgabe des Lohnsteuerausgleiches wurde mir die abgezogenen Lohnsteuer wieder rücküberwiesen. Jetzt ist meine Frage, ob ich mir auf Antrag, die SV Beiträge, die ja nicht unerheblich sind auch zurückholen kann, da ich ja keine weitere SV-plichtige Arbeit mehr in Österreich eingehen werde. Über einen hilfreichen Rat, wäre ich sehr dankbar.
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