Ich bin seit 4 Jahren ausschließlich selbstständig (Kleinunternehmer) tätig und könnte ab September bei einem Bekannten eine 28 Stunden Festanstellung als Angestellte annehmen. Somit ergäbe sich auch eine Mehrfachversicherung. Laut meinen Infos könnte man bei der SVA einen Antrag auf Befreiung der Pflichtversicherung stellen, sofern man die Umsatz- (30.000) und Gewinngrenzen (4.3xx,-) nicht überschreitet. Das wäre kein Problem, aber es heißt dort auch: "in den letzten 60 Monaten nicht länger als 12 Monate nach GSVG versichert".
Heißt das, dass dieser Antrag dann sowieso für mich hinfällig ist, da ja schon fast 4 Jahre bei der SVA Versicherungspflicht besteht? Oder gilt dieser Zusatz nur für Personen, die NICHT mehrfach versichert sind?
Danke im Voraus! Liebe Grüße
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