Hallo,
ich bin hauptberuflich Angestellter und seit Anfang Mai nebenberuflich auf selbstständiger Basis als Kleinstunternehmer tätig. ich habe eine Frage bezüglich Kleinstunternehmerregelung. Was passiert, wenn ich die Gewinngrenze als Kleinstunternehmer überschreite ?
Ich bin grundsätzlich mit meinem unselbstständigen Gehalt über der Höchstbemessungsgrundlage habe aber in 2010 für 3 Monate Krankengeld bezogen. Wird die Grenze für die Mehrfachversicherung vom Jahresgehalt(inkl Krankengeld) berechnet oder ab dem Tag der Firmengründung ?
Vielen Dank und beste Grüße, Martin
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