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Verfasst von: Martin am 21.06.2010 21:46
 


THEMA:  Rechnungsanforderungen für Fremdleistungen
Hallo,

ich habe einen Teil meiner nebenberuflichen Softwareentwicklung über ein US-Projektportal ausgelagert.
Die Entwickler die meine Projekte realisieren, sitzen meist in Indien, Russland oder China. Ich bekomme im Namen der Entwickler eine Rechnung von dem Projektportal (freelancer.com oder guru.com). Diese entspricht aber nicht den Anforderungen an eine Rechnung, da sie als US-Unternehmen verständlicherweise keine USt-Id haben. Kann mir jemand sagen, ob ich diese Rechnung ohne weiteres in meine Betriebsausgaben nehmen kann. Zahlungsbelege + Rechnungen des Portals habe ich selbstverständlich.

Vorab schon vielen Dank für die Auskunft,
Martin
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 23.06.2010 16:26
 


THEMA:  Rechnungsanforderungen für Fremdleistungen
Einkommensteuerrechtlich sind diese Rechnungen als Betriebsausgabe anzuerkennen.
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