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Verfasst von: Martin am 25.06.2010 11:22
 


THEMA:  Rückstellungen als Kleinunternehmer
Hallo,
kann mal als Kleinunternehmer Rückstellungen für Ausgaben, die im Folgejahr fix anfallen bilden ?

Vorab vielen Dank für eine Antwort,
Martin
Verfasst von: Franz W. Bernhardt am 25.06.2010 12:27
 


THEMA:  Rückstellungen als Kleinunternehmer
Niemand kann derartige Rückstellungen bilden; im § 9 des Einkommensteuergesetzes ist geregelt, welche Rückstelungsbildungen für steuerliche Zwecke zulässing sind. 
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 25.06.2010 13:44
 


THEMA:  Rückstellungen als Kleinunternehmer
Lieber Herr Martin,

Sie können als Einnahmen-Ausgabenrechner die Ausgaben vorziehen in dem Sie diese Kosten bereits im aktuellen Jahr zahlen. Eine Verschiebung ist somit durch Zahlung möglich, damit reduzieren Sie bereits den Gewinn des aktuellen jahres durch die Kosten des Folgejahres. Sie müssen aber darauf achten nicht mehr als 1 Jahr voraus zu zahlen, da andernfalls die Ausgaben wieder verteilt werden müssen.

mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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