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Verfasst von: karin am 26.06.2010 13:31
 


THEMA:  Freier DV danach Angestellte - Steuererklärung

Hallo!
Ich war vom 01.01.2009 - 30.05.2009 freier Dienstnehmer und seit 31.05.2009 Angestellte (echtes DV). Während des freien DV hab ich mehr als   790 Euro verdient. Muss ich nun für 2009 eine Einkommenssteuererklärung machen und müssen darin beide Gehälter addiert werden oder genügt es das Einkommen aus dem freien DV anzuführen. ODER muss ich für den Zeitraum als Angestellter zusätzlich eine eigene Lohnsteuererklärung abgegeben?

Vielen Dank, Karin

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 27.06.2010 23:46
 


THEMA:  Freier DV danach Angestellte - Steuererklärung
Beides wird in der Einkommensteuererklärung angeführt.
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