Verfasst von:
markus am
29.06.2010 09:29
|
|
THEMA: Kein Kleinunternehmer mehr |
Da sich das Geschäft wesentlich besser entwickelte, wird mein Verdienst weit über die rund 4300 Grenze des Kleinunternehmers gehen.
Das habe ich der SVA gemeldet.
Muss das auch dem Finanzamt mitgeteilt werden? Oder sonst noch jemandem?
Rechnung muss ich jetzt mit UST machen oder?
Danke für die Mühen
|
|
|
Verfasst von:
dermuch am
29.06.2010 09:38
|
|
THEMA: Kein Kleinunternehmer mehr |
sie verwechseln da etwas. die 4300 euro sind geringfügigkeitsgrenze für die sozialversicherung.
ust müssen sie verrechnen, wenn ihr jahresumsatz mehr als 30.000 euro ausmacht - jetzt mal die 15%regel außer acht lassend.
|
|
|
Verfasst von:
markus am
29.06.2010 10:54
|
|
|
|