Verfasst von:
Martin Krenn am
30.06.2010 10:36
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THEMA: Vor Betriebsgründung gekaufte Materialien und Geräte |
Sg. Damen und Herren! Ich werde in den nächsten Tagen ein Kleingewerbe im Bereich Textilveredelung anmelden. Mache das ganze nur nebenbei und möchte auch unter der ca. 4.300 Euro SV-Grenze bleiben. Da ich nun schon eine Weile für mich privat hobbymäßig Textilien veredle (beflocke), hat sich natürlich im Laufe der Zeit einiges an Material (Flockfolien,...) und Geräten (Transferpressen, Plotter, Drucker, PC) angesammelt - der Wert dieser Sachen beläuft sich auf Hausnummer 800 Euro.
Ist es nun irgendwie möglich diese Materialien und Gerätschaften vom Privat- in den Firmenbesitz übergehen zu lassen und das in der E/A-Rechnung zu berücksichtigen?
mfG Martin Krenn |
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Verfasst von:
Franz W. BERNHARDT am
30.06.2010 11:42
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THEMA: Vor Betriebsgründung gekaufte Materialien und Geräte |
Sie ermitteln den Wert vom Material bzw. von den Geräten und buchen (selbstverständlich brutto für netto) wie folgt: Material - Buchungssatz: Material / Privat Geräte - Buchungssatz: Betriebsausstattung oder geringw. Wirtschaftsgüter / Privat
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Verfasst von:
Martin Krenn am
30.06.2010 11:53
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THEMA: Vor Betriebsgründung gekaufte Materialien und Geräte |
Danke schon mal für diese Antwort. Ich entnehme daraus, dass es sehr wohl möglich ist, die bereits gekauften Geräte und Materialien in das neu gegründete Kleinunternehmen zu übernehmen.
Da ich als Kleinunternehmer wohl nur eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu machen habe, kann ich mir die Buchungssätze mit den verschiedenen Konten wohl sparen?! Die bereits vorhandenen Waren und Geräte sind dann wahrscheinlich als Ausgabe zu sehen - nur wie kann ich sowas belegen? Ein Kaufvertrag zwischen mir als Privatperson und mir als Firma??
lG Martin Krenn |
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Verfasst von:
Franz W. BERNHARDT am
30.06.2010 13:29
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THEMA: Vor Betriebsgründung gekaufte Materialien und Geräte |
Sie müssen nichts belegen sondern die angesetzten Ausgaben nur glaubhaft machen. Schreiben Sie einfach Listen über die "eingebrachten" Materialien und Geräte. Übrigens: Auch einer E/A-Rechnung sollten Aufzeichnungen (idealerweise eine Buchhaltung) zu Grunde liegen. |
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